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Autor dieser Webseite ist Pius Bieri
Adresse: CH-8630 Rüti, Talgartenstrasse 54

Der Autor ist Architekt und seit 2017 nicht mehr berufstätig. Beruflich während vierzig Jahren mit den Problemen der Restaurierung von Baudenkmälern vertraut, ist ihm der Stand der Barockforschung einigermassen bekannt. Beweggrund der vorliegenden Webseite ist das persönliche Interesse an den wichtigsten barocken Bauwerken zwischen Alpen und Main und an deren Erbauer.

Die Webseite soll kein Beitrag zur Forschung sein. Sie fasst lediglich Ergebnisse zusammen und korrigiert gelegentlich auch abenteuerliche Kunsthistoriker-Zuschreibungen.

Wie in keiner anderen Periode arbeiten die Bauleute und Künstler des 17. und 18. Jahrhunderts fach- und länderübergreifend. Die umfangreichen Verknüpfungen der beteiligten Bauherren und Meister können in einer Webseite anschaulicher als in einer gedruckten Veröffentlichung oder in PDF-Dokumenten dargestellt werden.

Die Seite richtet sich an alle, die Freude an barocker Baukunst haben und mehr über ein bestehendes oder auch verschwundenes wichtiges barockes Baudenkmal ihrer Region erfahren wollen. Wie ist das Bauwerk entstanden? Wer sind die gestaltenden Baumeister und Künstler? Was ist heute noch unverändert vorhanden? Wie entscheidend hat der Bauherr mitgeplant? Ist er gar der eigentliche Architekt? Auf diese Fragen soll hier eingegangen werden.

Die Arbeit entsteht verständlicherweise ohne Hilfe staatlicher Stellen. Ländergrenzen, in Süddeutschland erst lange nach der Barockperiode entstanden, sind für die vorhandenen staatlichen Internetplattformen unüberwindbar. Auch hier soll die vorliegende Arbeit ein Gegengewicht schaffen.

Zur schweizerischen Rechtschreibung

Für deutsche Leser etwas angewöhnungsbedürftig ist der Ersatz des ß (Eszett) durch ss. Der aus der Frakturschrift stammende Buchstabe ß verschwindet in der Schweiz mit der Einführung der Antiqua und ihrer verwandten Schriften um 1900. Schweizerische Literatur ist heute frei von Frakturüberbleibseln. Die neueste unästhetische Tendenz in Deutschland, das kleine ß sogar in Titeln mit Grossbuchstaben einzuführen, bleibt dem Leser schweizerischer Literatur zum Glück erspart.
Als Grundlage zur Umsetzung der neuen deutschen Rechtschreibung gelten die Empfehlungen der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ).

Zum Urheberrecht der Webseite

Für das Urheberrecht der Einzelbeiträge der Webseite https://www.sueddeutscher-barock.ch/ gehe zum Thema «Urheberrecht»


Zum Urheberrecht allgemein

Selbstverständlich wird hier das Urheberrecht für Arbeiten der Gegenwart, sofern der Autor nicht schon seit 70 Jahren (vor 1952) verstorben ist, immer beachtet.
Originalpläne der Barockzeit, welche bereits in Veröffentlichungen zu finden sind, fallen nicht unter diesen Autorenschutz. Als Literaturscan im Internet ist ein Stich oder ein Plan dieser Zeit genauso wie die Zweitveröffentlichung des Bildnisses der Mona Lisa gemeinfrei. Siehe dazu die Ausführungen unter «Urheberrecht» und «Wem gehört die Mona Lisa?».
Einige staatliche und halbstaatliche Stellen betrachten neuestens dieses Bildmaterial als Eigentum. Sie stellen überhöhte Geldforderungen für Web-Veröffentlichungen ihrer Dokumente der Barockzeit. Solche «Querschläger» gegen die Vereinbarungen des Open Access von Kulturgut haben die vorliegende Arbeit nicht einfach gemacht. Wo immer möglich ist bei dieser Raubritterpraxis mit Duplikaten ausgewichen worden. Die vorliegende Webseite soll deshalb auch ein Beitrag gegen diese Art von «Copyfraud» staatlicher Stellen gesehen werden.


Feedback

Die Seite ist im Aufbau und wird laufend erweitert und ergänzt. Anregungen und Hinweise sind willkommen und werden berücksichtigt. Schreiben Sie mir unter:
mailBieri

Sind Sie der Auffassung, es liege bei einem Beitrag aus Zweitquellen (Text, Bild) eine Verletzung des Urheberrechtes vor, teilen Sie dies mit der Adresse des Rechteeigentümers an folgende Adresse mit:
MailBildrechte
Sollte die Nachprüfung Ihre Mitteilung bestätigen, wird das beanstandete Dokument sofort ersetzt.

 

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Zum Missbrauch des Urheberrechts durch staatliche Institutionen

Kulturgut – Rechtsfragen der Nutzung in:


Wem gehört die Mona Lisa (zeit.de/2004/03)

Gedanken zum Fotorecht aus alternativer Sicht (jurawiki.de)

Wichtige Stellungsname zur Bildrechte-Problematik (archiv.twoday.net)



Nationale Urheberrechte:

Urheberrecht Schweiz:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html

Urheberrecht Deutschland:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html


 

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Urheberrecht der Einzelbeiträge

Texte
Alle Texte dieser Dokumentation sind Eigentexte von Pius Bieri. Sie können unter der Creative Commons Lizenz {{CC-nc-by}) nichtkommerziell frei verwendet werden.

Fotos
Alle Fotoaufnahmen ohne Quellenhinweis sind Werke des Autors Pius Bieri. Sie sind bei nichtkommerzieller Nutzung und mit Namensnennung weiterverwendbar {{CC-nc-by}}. Dies gilt auch für Fotografien von Gemälden.
Die nicht vom Autor stammenden Fotoaufnahmen sind mit Autorenvermerk versehen. Sie stammen meist von Wikipedia-Autoren und weisen eine Creative Commons Lizenz auf. Wo nur «Wikipedia» vermerkt ist, ist das Bild dort als gemeinfrei gekennzeichnet.

Pläne des Verfassers
Die eigenen Planzeichnungen und Planüberarbeitungen sind ebenfalls unter {{CC-nc-by}} weiter verwendbar. Sie sind in der Regel genordet und immer mit Nordpfeil versehen, ihr Massstab ist überprüft.

Zweidimensionale Vorlagen, wie Pläne und Stiche, deren Urheber vor 1944 verstorben sind.
(Als Scan aus Veröffentlichungen, oder als Scan von alten Drucken und Nachdrucken im Besitz des Autors)
Die Verfasser dieser Pläne und Bildwerke sind seit über 70 Jahren verstorben. Hier gilt nach gültiger Rechtsauffassung Gemeinfreiheit (Public Domain). Eine Zweitveröffentlichung ist deshalb mit entsprechenden Informationen zum Bild erlaubt. Soweit bekannt, wird in der vorliegenden Webseite bei Zeichnungen und Gemälden der Standort des Originals, der Autor und die Bildgrösse  vermerkt. Bei Druckgrafik der Barockzeit mit mehreren noch im Umlauf befindlichen Abzügen werden nur der Druck , Autoren und Bildgrösse vermerkt Leider werden solche Selbstverständlichkeiten vor allem bei Wikipedia-Veröffentlichungen nicht beachtet.

Farbfotos von zweidimensionalen Werken (Gemälden) des 17. und 18. Jahrhunderts
Die Farbfotografie eines Gemäldes stellt höhere Ansprüche an Qualität und Bearbeitung und verdient meines Erachtens den Schutz des Urhebers der Fotografie. Dies im Gegensatz zur Auffassung von Wikipedia-Mitarbeitern, welche im Netz vorhandene  Farbfotos von älteren Gemälden automatisch als «public domain» ohne Nennung des Fotografen hochladen. (> Negativbeispiel Wikipedia).
Neuere Farbfotos von Porträts und Gemälden der Barockzeit werden in der vorliegenden Webseite nur beim Vorliegen eines der folgenden Kriterien veröffentlicht.

Kriterien für die Web-Veröffentlichung von Farbfotos zweidimensionaler barocker Bildwerke: Kennzeichnung in Webseite:
a) Das Gemälde ist von mir selbst fotografiert und die Bildwerke sind im Eigentum der Öffentlichkeit. Als öffentliches Eigentum betrachte ich auch die vielen, stark gefährdeten Porträts in kirchlichem Besitz, vor allem in Pfarrhäusern. Keine, nur Bildbeschrieb. Siehe oben: «Fotos, Pläne des Verfassers». Weitere Daten sind beim Download des Dokumentes einsehbar.
b) Eine Autorenbewilligung des Fotografen liegt vor, sei es als Einzelbewilligung oder als nachvollziehbare und überprüfbare Public-Domain-Kennzeichnung der Wikipedia. Kennzeichnung mit Verfasser der Fotografie. Weitere Rechtehinweise und Link zum Ausgangsdokument beim Download in der Bilddatei einsehbar.
c) Das barocke Bildwerk (Porträt) ist in Ausstellungskatalogen oder Druckschriften bereits veröffentlicht und der entsprechende Scan ist im Netz schon längere Zeit als Zweitveröffentlichung abrufbar. Kennzeichnung mit Herkunft der Scanvorlage. Weitere Rechtehinweise und Link zum Ausgangsdokument beim Download in der Bilddatei einsehbar.

Mehr dazu in den untenstehenden Links.


Links    
pdf31 Bildrechte Wikipedia (PDF)  
pdf32 Zweidimensionale Vorlagen (Auszug aus Wikipedia, PDF)  
Kulturgut Kulturgut muss frei sein!  
Link Wem gehört die Mona Lisa? Linksammlung zum Thema.