Home | Glossar Baukunst | Glossar Treppe | Geld und Masse | Literatur | Feedback |
|
|||||||||||||||||||||||||||||
Das Glossar von Ausdrücken im Zusammenhang Reichskirche und Ordensgemeinschaften bezieht sich auf den Sinngehalt zur Barockzeit. Die grossen kirchlichen Umwälzungen Anfang des 19. Jahrhunderts haben viele Wortbedeutungen völlig verändert. Links zu neueren Lexika sind deshalb nicht vorhanden. |
|||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||
Abbé: | Französisch. Bezeichnung für Abt, aber auch für jeden Würdenträger, der sich wie ein Geistlicher kleidet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Abt, Äbtissin: | Vorsteher oder Vorsteherin einer Abtei. Die Wahl auf Lebenszeit erfolgt in der Regel durch die wahlberechtigten Mitglieder des Konvents, in Anwesenheit von weiteren Würdenträgern und Amtspersonen. Die Abtsweihe vollzieht der Bischof. | ||||||||||||||||||||||||||||
Abtei: | 1. Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht. Die Abtei hat eigenes Vermögens- und Verwaltungsrecht und ist in der Regel «exempt», untersteht also nicht dem Bischof. 2. Haus des Abtes oder der Äbtissin, siehe auch Prälatur. |
||||||||||||||||||||||||||||
Abtsinsignien: | Siehe Insignien. | ||||||||||||||||||||||||||||
Albe: | Die Albe, von lateinisch «albus» (Weiss) ist ein liturgisches, knöchellanges Grundgewand, eigentlich eine Tunika, die als Priesterornat benutzt wird und auch spitzenbesetzt sein kann. | ||||||||||||||||||||||||||||
Almuzia: | Auch Almutia. Schulterkragen oder Schultermäntelchen, bis zu den Ellbogen reichend, Teil der Oberkleidung von Chorherren. Siehe auch Mozetta. | ||||||||||||||||||||||||||||
Altar: | Als Altar wird im Christentum eine Zeremonienstätte für die Sakramentsfeier bezeichnet. Dabei ist meist der feste Altar der Sakralbauten (altare fixum) und nicht der Tragaltar (altare portatile) gemeint. Die Reformation bewirkt Änderungen im Begriff, in der Nutzung und in der Anzahl. Die zwinglianischen und calvinistischen Reformierten sowie die Freikirchen wechseln zum Abendmahltisch, während die evangelisch-lutherische Kirche den Begriff Altar beibehält. Die Zahl der Altäre wird ab dem 16. Jahrhundert verkleinert. Während vorreformatorische Domkirchen bis zu 45 Altäre (Dom von Schleswig) besitzen, ist in protestantischen Kirchen nur mehr ein Altar üblich. Auch in den katholischen Kirchen des deutschen Sprachraums erfolgt eine starke Reduzierung durch Zusammenlegung der Altarpatrozinien. Selbst in Zisterzienserkirchen mit üblicherweise vielen Altären wird meist stark reduziert (Fürstenfeld vorher 18, nachher 9 Altäre; Eberbach vorher 35, nachher 21 Altäre). In katholischen Kirchen der Barockzeit sind meist ein Hochaltar und mehrere (mindestens zwei) Nebenaltäre vorhanden. Durch die übliche Aufstellung dieser Altäre an der Wand ist die seit 1964 empfohlene Lesung der Messe «versus populum» (Richtung Volk) nicht mehr möglich. Deshalb sind sie heute durch freistehende Altäre, den «Volksaltären» ergänzt. Der barocke Altar setzt sich aus Stipes (Unterbau, Plural: Stipites), Mensa (Tischplatte, Plural: Mensen) und Retabel (Rückwand) zusammen. Zum Retabel der Barockzeit siehe «Altarretabel» im Glossar Baukunst. Der barocke Hochaltar enthält zudem als festen Mittelpunkt über der Mensa den Tabernakel. |
||||||||||||||||||||||||||||
Augustiner: | Ordensgemeinschaften mit der Regel des hl. Augustinus von Hippo (354–430). Wichtigste Gemeinschaften sind: 1. Regulierte Augustiner-Chorherren (CanA oder CSA). Gemeinschaft von Chorherren, welche sich der Augustiner-Regel unterwerfen. Zunächst an Bischofskirchen angegliedert, werden später auch Augustiner-Chorherrenstifte ausserhalb der Städte gegründet. Der Vorsteher ist Propst, kann sich aber seit 1688 auch als Abt bezeichnen. Die Augustiner-Chorherren unterscheiden sich durch die Zugehörigkeit zu Kongregationen verschiedener Observanz. Nur 6 von 59 Augustiner-Chorherrenstiften in Deutschland, Österreich und der Schweiz überleben die Säkularisationen von 1782 bis 1806. Es sind fünf Stifte in Österreich und die Abtei Saint-Maurice im Wallis. Zusammen mit dem wiederhergestellten Neustift in Brixen bilden die sechs österreichischen Stifte heute die Kongregation der Österreichischen Augustiner-Chorherren. 2. Augustiner-Chorfrauen B.M.V. Als neuer Orden wird er 1624 kirchlich anerkannt. 3. Augustiner-Eremiten (OESA). Sie werden zu den sogenannten Bettelorden gerechnet. Die Augustiner-Eremiten sind trotz ihres Namens ein Cönobitenorden. Wie die Franziskaner und Dominikaner übernehmen sie nach ihrer Anerkennung 1244 die Seelsorgetätigkeit innerhalb der Städte. Berühmtester Mönch dieses Ordens ist Martin Luther. Die Reformation bringt einen Verlust von 69 der 160 deutschen Klöstern. Mit den Klosteraufhebungen von Joseph II., der Französischen Revolution und der Säkularisation von 1803 wird der Orden fast völlig vernichtet. Erst 1895 wird wieder eine deutsche Provinz eingerichtet. 4. Augustiner-Barfüsser. Die unbeschuhten Augustiner-Eremiten sind eine strengere Observanz der Augustiner-Eremiten. Gegründet 1601 in Spanien, sind sie seit 1626 (Prag) auch mit Niederlassungen in Böhmen und Österreich tätig. |
||||||||||||||||||||||||||||
Beffchen: | Halsbinde mit zwei auf die Brust herabhängenden Leinenstreifen,weiss oder weiss gerandet. Wird meist zum Talar getragen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Beginen: | Beginen sind Jungfrauen und Witwen, die sich seit dem späten 12. Jahrhundert in klosterähnlichen Gemeinschaften zusammenfinden. Ausgehend von den Niederlanden verbreitet sich die Beginenbewegung schnell bis in den Alpenraum, bedingt auch durch die fehlende Aufnahmekapazität der Frauenklöster. 1380 zählt man in Köln 89 Beginenhäuser, um 1480 sind es 106. Mit dem zunehmenden Schutz und der Übernahme durch die Orden (meist Franziskanerinnen und Dominikanerinnen) verschwinden die Beginenhäuser. | ||||||||||||||||||||||||||||
Beichtiger: | Im deutschsprachigen Südwesten der Barockzeit für den Geistlichen, der am Hof oder in Frauenkonventen die Beichte hört und dort auch für alle seelsorgerischen Belange zuständig ist. Er wohnt im Beichtigerhaus. | ||||||||||||||||||||||||||||
Benediktiner und Benediktinerinnen: | Lateinisch: Ordo Sancti Benedicti (OSB). Ordensgemeinschaft mit der Regel des hl. Benedikt von Nursia (480–547). 819 wird die Benediktinerregel alleinige Mönchsregel im Fränkischen Reich. Sie verlangt die «stabilitas loci», was jeden Benediktiner an das Kloster bindet, in dem er Profess leistet. Der Abt kann dem Konventualen aber andere Klöster oder Lehrstühle zuweisen. Die meisten Gründungen sind Abteien, denen auch Priorate unterstellt sein können. Ende des 10. Jahrhunderts zählt man 142 Benediktiner-Reichsabteien, welche nur dem Kaiser unterstehen, mit einer grössten Dichte im Elsass und am Oberrhein. Durch das Aufkommen neuer Orden im 12. und 13. Jahrhundert gehen die Neugründungen zurück, der Orden verliert seine absolute Vorherrschaft. Die Reformation bedeutet den Verlust von rund der Hälfte der vorreformatorischen Abteien. Erst nach der Reformation, vor allem nach dem Konzil von Trient, beginnt ein neues Aufblühen der benediktinischen Kultur. Die Benediktiner werden jetzt gemeinsam mit den Jesuiten zu den Wegbereitern des Barocks. Ihre dauernd bewahrte Unabhängigkeit, vor allem im deutschen Süden, erlaubt ihnen nun den Bau von grossartigen fürstlichen Abteien. Zwar werden in der Säkularisation die meisten der gut geführten benediktinischen Klosterherrschaften an die Fürstenhäuser und an neu gegründete Staaten verteilt. Nur wenige Abteien, die im 10. Jahrhundert als Reichsabteien gelten, überleben alle Klosterstürme bis heute. Von diesen beansprucht die Abtei Disentis eine ununterbrochene Kontinuität von 1400 Jahren, die Salzburger Abtei St. Peter zählt 1300 Jahre und Kremsmünster 1200 Jahre. Auch Einsiedeln kann auf eine Kontinuität von über 1100 Jahren zurückblicken. |
||||||||||||||||||||||||||||
Benediktiner-Kongregation: | Zusammenschluss von Benediktinerabteien einer Region mit dem Ziel, die Ordensdisziplin gemeinsam zu verbessern und schwache Abteien personell und finanziell zu stärken. Zudem sollen unabhängige Kongregationen auch die Wahrung alter Rechte gegenüber dem Bischof gemeinsam durchsetzen. Ein grosser vorreformatorischer Zusammenschluss im 15. Jahrhundert stellt die Bursfelder Kongregation dar. Ihr treten vor allem die Klöster im Rhein-Main-Gebiet und in Thüringen bei. Während der Reformation verliert sie viele Mitglieder, die verbleibenden Klöster geraten in den Bannkreis der mächtigen Fürstbischöfe im Rheingebiet und in Franken. Diese profilieren sich fast immer als Gegner von selbstständigen Benediktinerkongregationen. Wo solche trotzdem im 17. und 18. Jahrhundert von Fürstbischöfen oder Landesfürsten ins Leben gerufen werden, unterstehen sie deren Aufsicht. | ||||||||||||||||||||||||||||
Im süddeutschen Bereich werden im 17. Jahrhundert folgende Kongregationen gegründet: | |||||||||||||||||||||||||||||
1603 Oberschwäbische Benediktinerkongregation. Freie Gründung. Acht Mitglieder. 1782 Verlust zweier Mitglieder an die abhängige Kongregation zum Hl. Joseph. | |||||||||||||||||||||||||||||
1602 Schweizerische Benediktinerkongregation. Freie Gründung. Neun Mitglieder. | |||||||||||||||||||||||||||||
1624 Strassburger Benediktinerkongregation. Erzwungene Gründung durch den Fürstbischof. Sieben Mitglieder im Elsass und in der Ortenau. | |||||||||||||||||||||||||||||
1684 Bayerische Benediktinerkongregation. Gründung durch den Kurfürsten und abhängig vom kurfürstlichen Geistlichen Rat. 18 Mitglieder in Kurbayern und in der Oberpfalz. | |||||||||||||||||||||||||||||
1685 Niederschwäbische Benediktinerkongregation. Freie Gründung. Acht Mitglieder im Bistum Augsburg. | |||||||||||||||||||||||||||||
1782 Schwäbische Kongregation zum Hl. Joseph. Gründung durch Kaiser Joseph II. für die Klöster Vorderösterreichs. Nach dem erzwungenen Austritt zweier Abteien aus der Oberschwäbischen Benediktinerkongregation zählt die neue Kongregation fünf Abteien, darunter auch die Zisterzienserabtei Tennenbach. | |||||||||||||||||||||||||||||
Bettelorden: | Siehe: Orden | ||||||||||||||||||||||||||||
Birett: | Auch: Biret. Kopfbedeckung eines Geistlichen (Priester, Abt, Kardinal) mit vier ausgeprägten Ecken und einer Quaste in den jeweiligen Amtsfarben. Mönche tragen kein Birett, hingegen können es die Äbte tragen. Auch die Augustiner-Chorherren tragen zur Zeit des Barocks ein Birett. | ||||||||||||||||||||||||||||
Bischof: | 1. Der Bischof der Reichskirche ist gleichzeitig Oberhaupt seines Bistums (Diözese) und Fürst der geistlichen Herrschaft in seinem Bistum. Dieser gefürstete Teil des Bistums wird Hochstift genannt, der Bischof ist deshalb auch immer Fürstbischof. Er kann gleichzeitig Fürstbischof mehrerer Bistümer sein, sofern er frühzeitig in mehrere Domkapitel Einsitz genommen hat. Denn das Domkapitel wählt den Bischof aus seinem Kreis. Zwingend ist die adelige Herkunft. Höhere Weihen sind keine Bedingung. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Der Weihbischof ist dem Bischof unterstellt. Er muss ein abgeschlossenes theologisches Studium und höhere Weihen haben, weil er für die eigentliche seelsorgerische Tätigkeit im Bistum zuständig ist. Adelige Herkunft ist nicht Bedingung. Für die Weihe zum Bischof erhält er ein Titularbistum. | |||||||||||||||||||||||||||||
3. Der Titularbischof ist ein geweihter Bischof ohne Jurisdiktionsgewalt. Die Bistumsbezeichnungen gelten meist antiken erloschenen Bistümern. | |||||||||||||||||||||||||||||
Bischofsinsignien: | Siehe Insignien. | ||||||||||||||||||||||||||||
Bistum: | Sprengel eines Bischofs, auch als Diözese bezeichnet. Die Bistumsgründungen im süddeutschen Gebiet zwischen Alpen und Main bis zum 10. Jahrhundert mit folgenden Bistümern abgeschlossen:
|
||||||||||||||||||||||||||||
Die Bistumsgrenzen bleiben vom hohen Mittelalter bis zum Ende der Barockzeit stabil. Sie bedeuten alte kulturelle Grenzen und sind mit den Ländergrenzen nie deckungsgleich. Eine vollständige Neuordnung der Bistümer und ihre Eingliederung in nationale Grenzen erfolgt 1780 in Österreich und 1802–1817 für die restlichen deutschsprachigen Staaten. Die vom Bischof gefürsteten Teile des Bistums werden Hochstift oder Fürstbistum genannt. Mehrere Bistümer einer Kirchenprovinz bilden ein Erzbistum. Der Vorsteher wird als Erzbischof bezeichnet. |
|||||||||||||||||||||||||||||
B. M. V. | Abkürzung für (lateinisch) Beata Maria Virgo. Deutsch: Allerseligste Jungfrau Maria. Die Bezeichnung ist für alle vorreformatorischen Marienpatrozinien üblich. | ||||||||||||||||||||||||||||
Bruder: | Laienbruder. Bezeichnung für Ordensleute ohne Priesterweihe. Ein Anwärter auf die Priesterweihe wird als Frater bezeichnet. In den Bettelorden bezeichnen sich auch Ordenseleute mit Priesterweihe als Frater. | ||||||||||||||||||||||||||||
Chorhemd: | Liturgisches Obergewand, weiss, hüftlang, mit weiten Ärmeln, aus Leinen oder Hanftuch für Ministranten und Priester. Das ähnliche, aber spitzenverzierte und enger anliegende Rochett ist höheren Geistlichen vorbehalten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Chorherr: | Im Mittelalter die Bezeichnung für das Mitglied einer Kleriker-Gemeinschaft am Bischofssitz. Daraus entstehen die Orden der Augustiner-Chorherren und der Prämonstratenser. In der Barockzeit geht der Begriff auf die Kanoniker der Bischofssitze (Domkapitel) und der Kollegiatskirchen (Chorherrenstift) über. Siehe auch Kanoniker. | ||||||||||||||||||||||||||||
Chorherrenstift: | Auch Kanonikerstift oder Kollegiatsstift. | ||||||||||||||||||||||||||||
Im Unterschied zu den regulierten Stiften mit der Augustinusregel (siehe Augustiner-Chorherren und Prämonstratenser-Chorherren) gilt für die Kanonikerstifte keine «stabilitas loci», ihre Mitglieder müssen kein Gelübde ablegen, haben aber Präsenzpflicht am Gottesdienst in der Stiftskirche. Die Chorherren oder Kanoniker besitzen mindestens die niederen Weihen. Sie wohnen im Stiftsbezirk. Vorsteher ist der Stiftspropst. | |||||||||||||||||||||||||||||
Cluniazenser: | Benediktinischer Reformorden, ausgehend von der Abtei Cluny im Burgund. Die Mutterabtei Cluny gründet als monastischer Verband im 10. und 11. Jahrhundert auch im Gebiet der Bistümer Lausanne und Basel wichtige Priorate. Diese gehen während der Reformation ein. | ||||||||||||||||||||||||||||
Cönobiten: | Auch Zönobiten oder Koinobiten. Bezeichnung für die gemeinschaftlich in Klöstern lebenden Mönche, als Unterscheidung zu den Eremiten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Damenstift: | Bezeichnung für ein freiadeliges (ausschliesslich adeligen Töchtern vorbehaltenes) Kanonissen- oder Chorfrauenstift, ohne Ordensregel und ohne Residenzpflicht, meist reichsunmittelbar. Beispiel: Buchau. Auch Frauenklöster mit Ordensregel können (in der Neuzeit sehr selten) die Aufnahme auf Adelstöchter beschränken. Sie sind dann Kloster und nicht Stift. Beispiel: Benediktinerinnenkloster Frauenalb. |
||||||||||||||||||||||||||||
Deutscher Orden: | Deutschritterorden. Deutschherrenorden. Ordo teutonicus (OT). Geistlicher Ritterorden mit Gründung zur Zeit der Kreuzzüge. Die Ordensritter sind 1230–1525 massgeblich an der deutschen Ostkolonisation beteiligt. Aus ihrem Deutschordensstaat geht später das Herzogtum Preussen mit Lettland und Estland hervor. Nach der Reformation wird das in Balleien gegliederte Ordensgebiet trikonfessionell. Die Ordensstatuten von 1606 schreiben deshalb für die Aufnahme keine Konfession, dafür aber einen Adelsnachweis von acht Generationen und das Mindestalter von 24 Jahren vor. Auch muss der Bewerber 100 Goldgulden, ein rüstmässiges Pferd und einen Harnisch als Mitbringsel vorweisen. Nebst den Ritterbrüdern, die in der Mehrzahl sind, werden auch Priesterbrüder aufgenommen. Hauptsitz ist jetzt Mergentheim. Der Orden hat an der Spitze den Deutsch- und Hochmeister. Dieser wird nur aus den Reihen des Hochadels gewählt. Ein Landkomtur steht der Ballei vor, die mehrere Kommenden umfasst. Die Balleien sind im Süden des Alten Reiches katholisch geprägt. Den einzelnen Kommenden steht der Komtur vor. Süddeutschland und die Schweiz werden mit den katholischen Balleien Elsass-Burgund (Sitz Landkommende Altshausen) und Franken (Sitz Landkommende Ellingen) erfasst. 1798–1809 verliert der Orden alle Herrschaftsgebiete und wird 1809 von den Rheinbundstaaten formell aufgehoben. Er überlebt als Hausorden der Habsburgerdynastie in Österreich und formiert sich im 19. Jahrhundert als geistlicher, jetzt katholischer Orden mit Sitz in Wien völlig neu. |
||||||||||||||||||||||||||||
Diözese: | Siehe Bistum. | ||||||||||||||||||||||||||||
Domherr: | Mitglied des Domkapitels am Bischofssitz. Adelige Herkunft, Beziehungen zum jeweiligen Domkapitel und ein freiwerdender Sitz (durch Resignation oder Tod) sind ausschlaggebend für die Aufnahme. Zu den Modalitäten der Aufnahme siehe Domkapitel. Weil höhere Weihen nicht notwendig sind, wird auch zwischen weltlichen und geistlichen Domherren unterschieden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Dominikaner, Dominikanerinnen: | Der Orden der Dominikaner oder Dominikanerinnen (OP) wird 1216 durch den hl. Dominikus von Caluruega (1170–1221) gegründet und 1216 bestätigt. Der Orden soll die ketzerischen Waldenser, Albigenser und Katharer wieder zurückgewinnen oder bekämpfen. Wie der gleichzeitig gegründete Franziskanerorden wird er als Medikanten- oder Bettelorden bezeichnet. Dies ist nicht ganz zutreffend. Eigentum wird bei den Dominikanern aber nur dem Ordensmitglied, nicht aber dem Orden verwehrt. Die männlichen Ordensmitglieder kennen keine «stabilitas loci» und sind, sofern Kleriker, hauptsächlich als Lehrer und Prediger tätig. Sie werden deshalb auch Predigermönche genannt, ihre städtischen Niederlassungen sind die Predigerklöster. Bekannt werden sie als Lehrkräfte an den neuen europäischen Universitäten, aber auch als Mystiker. Berüchtigt werden sie in der Durchführung der Inquisition, vor allem in Spanien. Bei der Verfolgung der Katharer bezeichnet man sie als «domini canes» (Hunde des Herrn). Die Ausbreitung des Ordens folgt in gleicher Schnelligkeit wie bei den Franziskanern, die beiden Orden sehen sich als Konkurrenten. Jede neue Niederlassung zieht schnell auch den anderen Orden mit. Der Dominikanerorden ist in Provinzen gegliedert, denen der Ordensgeneral in Rom vorsteht. Der Vorsteher der Niederlassung wird als Prior bezeichnet. Auch der Dominikanerorden verzeichnet während der Reformation einen gewaltigen Aderlass. In der Schweiz überlebt kein Kloster. Im Alten Reich (den Provinzen Teutonia, Saxonia und Bohemia) verliert der Orden 58 von 118 Niederlassungen. Alle Dominikanerklöster im deutschen Sprachraum werden bis 1825 aufgehoben. | ||||||||||||||||||||||||||||
Der weibliche Zweig des Ordens, die Dominikanerinnen, kann schon 1225 im deutschen Sprachraum die erste Niederlassung beziehen. Die Frauenklöster des Dominikanerordens entstehen meist aus städtischen Beginenhäusern, ihre Niederlassungen sind zunehmend ausserhalb der Städte anzutreffen. Im Spätmittelalter werden einzelne Klöster wie Töss bei Winterthur Zentrum der mystischen Spiritualität. Die meisten der Dominikanerinnenklöster im deutschen Sprachbereich, welche die Reformation überleben, werden in der Säkularisationszeit aufgehoben. Als letztes Kloster fällt 1869 das schweizerische St. Katharinenthal der Säkularisation zum Opfer. | |||||||||||||||||||||||||||||
Domkapitel: | Das Domkapitel ist eine Vereinigung von Domherren an einem Bischofssitz. Vor der Säkularisation 1802 ist für die Aufnahme als Domherr der Nachweis adeliger Geburt mit einer Ahnenprobe auf mehrere (meist acht) Generationen erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch die Mitglieder des Domkapitels. Ausnahmen sind päpstliche Provisionen oder die «Erste Bitte» des Kaisers. Papst und Kaiser haben damit erstes Besetzungsrecht. Die Aufnahme in ein Domkapitel kann nur nach der Resignation oder dem Tod eines Altmitglieds erfolgen. Fast immer erfolgen die Resignationen zu Gunsten von Familienmitgliedern. Die Aufnahme wird auch Aufschwörung oder Posess genannt. Die Domizellare (Jungherren) haben ab sofort Anspruch auf die Präbende und können nach erfolgreichem Residenzjahr, der erforderlichen niederen Weihe und den vorgeschriebenen Karenzjahren Sitz und Stimme im Kapitel erreichen. . Sie werden dann auch als Kapitulare bezeichnet. Die geforderte Residenzpflicht (jährliche Aufenthaltsdauer in der Bischofsstadt) für die Kapitulare ist mit sechs bis zehn Wochen bescheiden. Sie nehmen deshalb meist in mehreren Domkapiteln Einsitz, was mit nicht unbescheidenen Pfründen (Präbenden) verbunden ist. Die Präbenden werden aus Einkünften von Besitzungen und Stiftungen des Kapitels verteilt. Die einfache Jahrespräbende eines Kapitulars beträgt um die 3000 Gulden (Salzburg, Augsburg), was dem 30-fachen Einkommen eines Meisters im Baugewerbe entspricht. Sie erhöht sich mit der Anzahl der Sitze und auch mit dem jeweiligen Amt. Die Kapitulare haben das Recht, den Fürstbischof oder seinen Koadjutor aus ihren Reihen zu wählen. Dieses Recht verleitet die Domkapitel zu umfangreichen Wahlkapitulationen, die vor allem im 17. Jahrhundert Rechte und Einnahmen des Kapitels verbessern sollen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Dompropst: | Vorsteher des Domkapitels. | ||||||||||||||||||||||||||||
Englische Fräulein: | Die «Englischen Fräulein» oder Maria-Ward-Schwestern widmen sich ähnlich den Jesuiten der Schulbildung. Sie übernehmen auch deren Regel und werden deshalb als «Jesuitinnen» verstanden. Die 1609 von der Engländerin Maria Ward (1585–1645) in Flandern gegründete Kongregation ist ein erster Emanzipationsversuch gebildeter Frauen. Sie kann mehrere Häuser in den Hauptstädten Europas errichten, scheitert aber wegen der für Frauen geforderten Klausur in Rom. 1631 wird die Kongregation von Rom verboten, die Unterstützung, vor allem des bayrischen Kurfürsten Maximilian, bleibt aber bestehen. Aufgrund der Erfolge ihrer Schulgründungen werden die Englischen Fräulein 1703 als Kongregation anerkannt. Mit den Englischen Fräulein verwandt sind die Ursulinen oder Ursulinerinnen sowie die Kongregation der Chorfrauen von Notre Dame. | ||||||||||||||||||||||||||||
Eremiten: | Eremiten sind eine isoliert von der Umwelt, sich nur zum Gottesdienst gemeinsam findende christliche Gemeinschaft, dies im Gegensatz zu den gemeinschaftlich lebenden Cönobiten. Ein alleinlebender Eremit wird als Anachoret (Einsiedler) bezeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Erz-: | Vorsilbe mit der Bedeutung «an höchster, erster Stelle», aus dem Kirchenlatein als Wortbestandteil «archi» (archidux, archiepiscopus) über das italienische «arci» über «erzi» ins Althochdeutsche übernommen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Erzabtei: | Die Vorsilbe Erz- ist für Abteien und Äbte im Heiligen Römischen Reich unbekannt und wird erst im 19. Jahrhundert von einigen Benediktinerabteien eingeführt. Siehe auch Erzstift. | ||||||||||||||||||||||||||||
Erzbistum: | Das Erzbistum umfasst die Bistümer einer Kirchenprovinz.
Im 17. und 18. Jahrhundert sind die Bistümer des Heiligen Römischen Reichs und der Eidgenossenschaft folgenden Erzbistümern zugeordnet: Aquileia, Besançon, Köln, Mainz, Prag, Salzburg und Trier. Die grössten Erzbistümer sind Mainz (mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von Hildesheim bis zum Gotthard) sowie Salzburg (mit der West-Ost-Ausdehnung von München bis vor Wien). Die namengebenden Kernbistümer sind mit Ausnahme von Besançon und Salzburg älteste frühchristliche Metropolen. Von der mittelalterlichen Verfügungsgewalt des Metropoliten (metropolita) oder Erzbischofs (archiepiscopus) über ihr Erzbistum verbleibt allerdings im 17. Jahrhundert nur der Titel und das erzbischöfliche Offizialat als Appellationsgericht. Nun wird als Erzbistum oder Erzstift vor allem das namengebende Eigenbistum verstanden. Im 19. und 20. Jahrhundert erleben die Bezeichnungen Erzbistum und Erzbischof in Deutschland und Österreich eine wahre Inflation, ohne mit der Wirklichkeit der alten Reichskirche einen Zusammenhang zu haben. So nennt sich zum Beispiel das im 19. Jahrhundert gegründete Bistum Freiburg Erzbistum. |
||||||||||||||||||||||||||||
Excurrendo: | Das lateinische Verb excurrere bedeutet hinauseilen, hinausgehen. Im kirchlichen Gebrauch bedeutet excurrendo, dass der Inhaber einer inkorporierten Pfarrei oder Kirchensatzes seine Verpflichtungen für den Pfarrdienst vom geografisch nahen Hauptsitz (Kloster, Stift) wahrnimmt | ||||||||||||||||||||||||||||
Exvoto: | Von lat. ex voto, von votum (Gelübde) abgeleitet. Ein Exvoto ist die Votivgabe als Erfüllung eines Gelübdes, das der Gläubige in Not oder Gefahr abgibt. Die Exvotos der Griechen und Römer sind Votivgaben an die Götter an deren Kultstätten, die Exvotos der katholischen Gläubigen vom 16. bis ins 19. Jahrhundert sind Votivgaben an Wallfahrtsorten. Sie sind vor allem in den Vorräumen und Umgängen der Wallfahrtskirchen mit Marienpatrozinien zu finden. Die Bezeichnung umfasst im weiteren Sinn alle Votivgaben, welche nebst kleinen Votivbildern auch Silberschmiedarbeiten oder (als Dank für die Heilung) Nachbildungen von Körperteilen umfassen können. Der volkstümliche Brauch wird in der Aufklärung vergeblich bekämpft. Die heute noch verbleibenden Exvotos werden trotz grossem kulturhistorischen Wert von Kunsthistorikern wenig beachtet. Zu den Exvotos in Form einer erzählenden Bilddarstellung siehe Ex-Voto-Bilder im Glossar Baukunst. | ||||||||||||||||||||||||||||
Erzstift: | Die Bezeichnung Erzstift ist bis 1803 für das gefürstete Kernbistum einer Erzdiözese gebräuchlich. Sie wird bis zu diesem Zeitpunkt auch von der erzbischöflichen Administration als Bistumsbezeichnung verwendet. Als Bezeichnung für eine Abtei ist sie in der Reichskirche unbekannt, wird aber heute so verwendet, wie als Beispiel das Erzstift St. Peter in Salzburg. Als Bezeichnung für eine Erzdiözese ist sie falsch. Negativbeispiel: Das Landesarchiv Baden-Württemberg führt alle Kirchenbestände des Landes unter dem irreführenden Obertitel Erzstift Mainz. |
||||||||||||||||||||||||||||
Frater: | Bezeichnung für einen Anwärter auf die Priesterweihe in der Klostergemeinschaft (Abkürzung Fr. cler.), manchmal auch irreführend für einen Laienbruder ohne Theologiestudium. Siehe Bruder. | ||||||||||||||||||||||||||||
Franziskaner: | Durch Franz von Assisi 1209 als Gemeinschaft der «Minderen Brüder» (Ordine fratrum minorum OFM) gegründet, erhält er 1222/23 die Anerkennung als Orden. Die Franziskaner sind ein Bettelorden und anfänglich dem Gebot der Armut verpflichtet. Sie widmen sich der Volksseelsorge in den Städten. Sie tragen ursprünglich keine Schuhe und werden deshalb als Barfüsser bezeichnet. Ihre städtischen Ordensniederlassungen, meist zeitlich parallel zu denjenigen der Dominikaner, werden als Barfüsserkloster bezeichnet. Vorsteher der Niederlassung im streng zentralistisch verwalteten Orden ist der Guardian. Die Verbreitung des Ordens ist im Hochmittelalter gewaltig. Die deutschen Provinzen umfassen 1315 schon 250 Niederlassungen, davon 47 Frauenklöster. Die Frauen des II. Ordens nennen sich Klarissen, diejenigen des III. Ordens Tertiarinnen. Im Gegensatz zu den seelsorgerisch tätigen Männerorden leben die Frauen in strenger Klausur und benötigen selbst Seelsorge. Der Ansturm ist aber trotzdem derart gross, dass der schon früh eingeführte «numerus clausus» die Gründung weiterer ordensähnlicher Vereinigungen ähnlich der Tertiaren und Tertiarinnen zur Folge hat. Zum ersten Mal verwischt sich damit der Unterschied zwischen einem eigentlichen Orden und seinen ordensähnlichen Ablegern. Ein eigentlicher neuer Orden mit der Franziskusregel entsteht erst 1526 mit dem Orden der Kapuziner. (siehe Kapuziner) Nach einem ersten grossen Aderlass während der Reformation überleben nur wenige Franziskanerklöster der deutschen Provinzen die Säkularisationen zwischen 1782 und 1848. |
||||||||||||||||||||||||||||
Fürstabtei: | Abtei, deren Vorsteher oder Vorsteherin jeweils Fürstenrang einnimmt und die in ihrem Hoheitsgebiet Fürstenrechte wahrnimmt. Die Fürstabtei ist meist reichsunmittelbar und im Reichstag vertreten. Beispiele: St. Gallen, Muri (im Reichstag nicht vertreten), Kempten, Fulda (im Reichstag vertreten). |
||||||||||||||||||||||||||||
Fürstbistum: | Bezeichnung für den gefürsteten Teil einer Diözese, der Herrschaft des Fürstbischofs ist. Seit 1802 gibt es keine Fürstbistümer mehr. Siehe auch Hochstift. | ||||||||||||||||||||||||||||
«Gottshus»: | Gotteshaus, wird in schriftlichen Dokumenten (Süddeutschland, Österreich) des 17. und 18. Jahrhunderts als Bezeichnung für ein Kloster verwendet und gilt nicht als Bezeichnung der Kirche. | ||||||||||||||||||||||||||||
Geistlicher Rat: | Mitglied des Geistlichen Rats, einer kirchlichen oder politischen Zentralbehörde. Geistliche Räte des 17. und 18. Jahrhunderts in Süddeutschland: Nebst der Sonderstellung des protestantischen Geistlichen Rats in Württemberg ist der Geistliche Rat an süddeutschen katholischen Höfen meist beratendes und verwaltendes Organ des Fürsten oder Fürstbischofs in Religionsangelegenheiten und Klerus. Der Geistliche Rat in München: Eine absolute Ausnahme bildet der kurbayerische Geistliche Rat in München. Er ist seit 1570 herzogliche, später kurfürstliche Zentralbehörde mit weitgehender Kontroll- und Strafbefugnis über den Klerus und die Klöster im Bereich des Kurfürstentums und der Oberpfalz, das heisst, über den vollen Bereich des Bistums Freising und Regensburg sowie über Teilbereiche der Bistümer Augsburg, Passau und Salzburg. Der Geistliche Rat ist auch weitgehend Kontroll- und Genehmigungsorgan für alle Klöster der bayerischen Benediktinerkongregation, die damit im Gegensatz zur schweizerischen oder schwäbischen Kongregation nicht unabhängig ist. |
||||||||||||||||||||||||||||
Habit: | Siehe auch Ordenskleid. Habit ist meist nur die Bezeichnung für die Tunika. Diese bildet das gemeinsame Untergewand aller Mönche, nur in der Färbung variierend. | ||||||||||||||||||||||||||||
Heiliges Römisches Reich: | Das «Heilige Römische Reich Deutscher Nation» ist die Bezeichnung des Herrschaftsbereiches der römisch-deutschen Kaiser seit dem 10. Jahrhundert. Es löst sich als Folge der Säkularisation 1806 selbst auf. Das mittelalterliche Reich umfasst nebst den deutschsprachigen Gebieten noch Teile Italiens und das Burgund. Nach den Kriegen gegen Frankreich besteht es Anfang des 18. Jahrhunderts noch in den heutigen Grenzen von Deutschland, Österreich (mit Südtirol und Triest), Belgien und Luxemburg (den damaligen Spanischen Niederlande), Tschechien (dem damalige Böhmen) und dem damaligen, heute aufgeteilten Schlesien. Die Verwendung des Begriffes «Deutsches Reich» für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ist belastet durch das «Tausendjährige oder Dritte Reich» von 1933–1945. In der vorliegenden Seite wird deshalb für das Heilige Römische Reich der Begriff «Altes Reich» verwendet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Das Heilige Römische Reich am Vorabend der Französischen Revolution 1789 (in lila geistliche Territorien, in rot die Reichsstädte). Für Vergrösserung anklicken. Quelle: Wikipedia. | |||||||||||||||||||||||||||||
Hochstift: | Als Hochstift wird derjenige Teil des Bistums bezeichnet, der den weltlichen Herrschaftsbereich des Fürstbischofs bildet. Siehe Fürstbistum. Seit 1802 gibt es keine Hochstifte mehr. Siehe auch Erstbistum und Erzstift. | ||||||||||||||||||||||||||||
Hostie: | Das für die Eucharistiefeier verwendete Brot in Form von dünnen weissen und runden Scheiben. Da nach katholischer Lehre die in der Wandlung konsekrierte Hostie der Leib Christi bedeutet, wird sie im verschlossenen Tabernakel aufbewahrt | ||||||||||||||||||||||||||||
Inful: | Pontifikaler Kopfschmuck, siehe auch Mitra. Ursprünglich Kopfband mit den nach hinten hängenden Bändern («vittae»), wird später die ehrenhalber verliehene Mitra als Inful bezeichnet. Infulieren bedeutet demnach die Verleihung des Rechts, eine Mitra zu tragen – damit ist im Regelfall das päpstliche Privileg gegenüber Äbten (sogenannte infulierte Äbte) gemeint. | ||||||||||||||||||||||||||||
Inkorporation: | Die Inkorporation (Einverleibung) bedeutet im rechtlichen und feudalen Sinn die Zuweisung einer kirchlichen Pfründe, meist einer Pfarrkirche mit dem Pfarrsatz, an eine andere kirchliche Organisation, meist ein Kloster. Im Gegensatz zum > Kirchenpatronat oder > Kirchensatz sind die Rechte weiter gefasst. So ist die direkte Besetzung der Pfarrstelle möglich. Mit den säkularen Neuordnungen Anfang des 19. Jahrhunderts verschwinden inkorporierte Pfarreien in den meistern Ländern. | ||||||||||||||||||||||||||||
Insignien: | Insignien sind Zeichen von Amt und Macht. Sie werden bei wichtigen Amtshandlungen und Weihen getragen. Bei kirchlichen Würdenträgern werden sie auch Pontifikalien genannt. | ||||||||||||||||||||||||||||
• Insignien von Bischof und Abt: Krummstab oder Krümme, Mitra, Pektorale (Brustkreuz), Ring, Pileolus. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Insignien von Fürsten: Krone, Fürstenhut, Reichsapfel, Zepter, Schwert. | |||||||||||||||||||||||||||||
• In der Heraldik werden einzelne Insignien als Schildbekrönung übernommen. | |||||||||||||||||||||||||||||
Heraldische Insignien von kirchlichen Würdenträgern: Mitra und der Krummstab für den Abt. Fürstbischöfe, Fürstäbte, auch reichsunmittelbare Äbte fügen das Schwert hinzu. Kardinalshut, Krummstab und Schwert für Fürstbischöfe im Kardinalsrang. Die Mitra wird bei Fürstbischöfen manchmal durch den Fürstenhut ersetzt. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Jesuiten: | Als Gesellschaft Jesu, lateinisch Societas Jesu (SJ), wird der Orden 1534 von Ignatius von Loyola (1491–1556) in Paris ins Leben gerufen. Die Regel wird 1540 vom Papst anerkannt, dem sich der Orden zur Verfügung stellt. Die Jesuiten sind Regularkleriker, die sich anstelle des monastischen Lebens für eine absolute Disponibilität und Mobilität entscheiden. Ihre Zielsetzung ist die Stärkung der katholischen Glaubenslehre mit dem Schwerpunkt der Bildungsförderung, auch die Missionstätigkeit in Übersee. Ihre Niederlassungen nennen sie Kolleg oder, bei kleineren Gemeinschaften, auch Residenz. Zu einem Kolleg gehören immer ein meist unentgeltliches Gymnasien, an einzelnen Orten auch Seminarien, Konvikte und Universitäten. Der Vorstehende eines Kollegs wir Rektor genannt. Mit den an die Kollegien angeschlossenen Schulen werden die Jesuiten zum eigentlichen Lehrorden und sind in der Wissensvermittlung der Zeit weit voraus. Beim Tod des Ordensgründers 1556 zählt der Orden in 12 Provinzen bereits über hundert Niederlassungen. Im gleichen Jahr wird die grosse Oberdeutsche Provinz gegründet. Sie umfasst Süddeutschland, das Elsass, die Schweiz und das Tirol.[1] Mit den Kirchen- und Kollegbauten, die nun folgen, wird der Orden zum Wegbreiter des Barocks nördlich der Alpen, gefördert durch eigene Ordensarchitekten und durch die Verwendung des Bildmediums als Mittel ihrer gegenreformatorischen Bemühungen. Zu den Feinden der Jesuiten zählen aus verständlichen Gründen von Anfang an die protestantischen Kreise. Zu ihnen gesellen sich im 18. Jahrhundert nebst Aufklärern und Freimaurern die absolutistischen Monarchien Europas. Die unabhängige und wenig ortsgebundene Organisation des Ordens, die allzu soziale Einstellung im Bildungswesen, auch Gerüchte von Verschwörungen des Ordens gegen die Monarchie sind Ursachen. Schon 1764 wird der Orden in Frankreich wegen Illoyalität gegenüber der Krone aufgelöst. 1773 hebt der von den Bourbonen abhängige und unter Druck gesetzte Papst den Orden auf. Er wird 1814 wieder zugelassen und ist im Kulturkampf des 19. Jahrhunderts erneut Sündenbock der antiklerikalen Bewegung. In der Schweiz bleibt er 1848–1973 verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||
[1] Entsprechend den Bistümern Augsburg, Basel, Brixen, Chur, Eichstätt, Freising, Konstanz, Lausanne, Regensburg, Salzburg, Sitten, Trient sowie die im Bistum Como und Besançon gelegenen Teile der Eidgenossenschaft. | |||||||||||||||||||||||||||||
Zum Jesuitenorden und der Schulorganisation der Jesuiten siehe die Masterarbeit von Florian Heilingsetzer «Die Jesuiten an den Universitäten und Lyzeen in den österreichischen Ländern bis zur Aufhebung des Ordens 1773» in E-Theses. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Jesuitenkolleg: | Ordensniederlassung der Jesuiten zu Unterrichtszwecken, und gleichzeitig des für die Ordensleute bestimmten Gebäudes. Bei jeder Jesuitenniederlassung sind drei Bereiche baulich getrennt: Kolleg, Schule und Kirche. Das Kolleg ist nur für die Ordensleute bestimmt. Es ist fast immer dreigeschossig und hat das Raumprogramm eines Klosters. Es kann als Lehrerhaus betrachtet werden. Die angegliederten Schulbauten (Gymnasien, Seminarien) sind meist ebenfalls dreistöckige Gebäude. Zu einer Anlage mit Kolleg, Konvikt, Gymnasium, Universität und Kirche siehe «Ehemaliges Jesuitenkolleg Dillingen» in dieser Webseite. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens 1773 werden Gebäude teilweise zweckentfremdet und auch Kollegbauten für Schulzwecke umgebaut. Deshalb wird heute vielfach ein ehemaliges Jesuitenkolleg mit den angegliederten Schulgebäuden gleichgesetzt, oder gar ein im 20. Jahrhundert neugegründetes Gymnasien als Kolleg bezeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Jesuitinnen: | Die Jesuiten kennen keinen weiblichen Ordenszweig. Als Jesuitinnen werden im 17. Jahrhundert die «Englischen Fräulein» oder Maria-Ward-Schwestern bezeichnet, die sich ähnlich der Jesuiten als Schulorden verstehen. Siehe Englische Fräulein. | ||||||||||||||||||||||||||||
Johanniter: | Johanniter- oder Malteserorden. Lateinisch: Ordo Sancti Johannis Hierosolymitani (OSJH). | ||||||||||||||||||||||||||||
Geistlicher Ritterorden mit Gründung zur Zeit der Kreuzzüge. 1309 müssen sie sich aus Palästina nach Rhodos zurückziehen. Sie unterhalten inzwischen Niederlassungen in der ganzen christlichen Welt. 1530–1798 ist Malta Hauptsitz. Der Orden, inzwischen Adelsversorgungsanstalt, ist in Zungen, Grosspriorate, Balleien und Kommenden gegliedert. Das Grosspriorat Deutschland ist in acht Balleien gegliedert. Sitz des Grosspriors und gleichzeitig Reichsfürsten ist seit 1428 Heitersheim. Die Reformation hat nebst dem Verlust der englischen und skandinavischen Zunge auch Verluste im Grosspriorat Deutschland zur Folge. Die Ballei Brandenburg mit 24 Kommenden wird protestantisch, bleibt aber im Ordensverband. 1809 wird das Grosspriorat Deutschland des Johanniter- oder Malteserordens durch die Rheinbundmächte formell aufgehoben. 1810 säkularisiert auch Preussen die Ballei Brandenburg. Die von der Säkularisation nicht betroffenen Zungen verlegen 1834 den Ordenssitz nach Rom. 1852 wird die Ballei Brandenburg vom preussischen König als evangelischer Johanniterorden wieder hergestellt. Dieser neugegründete Orden betrachtet sich ungeachtet der geschichtlichen Tatsachen als die einzige Nachfolgeorganisation der Johanniter. Dies, weil sich der überlebende Gesamtorden der Johanniter inzwischen nur noch, wie schon seit 1530, als Malteser bezeichnet. | |||||||||||||||||||||||||||||
Jurisdiktion: | Kirchlicher Begriff für die örtliche Zuständigkeit im Rahmen der Amtsbefugnisse. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kanoniker: | Auch: Chorherren, Stiftsherren, Domherren. | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Regularkanoniker: siehe Augustiner-Chorherren und Prämonstratenser. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Stifts- und Domkanoniker: Sie unterstehen keiner Ordensregel. An Kollegiats- oder Domstiften sind sie Mitglied des Stifts- oder Domkapitels. Meist haben sie keine Residenzpflicht, erhalten aber nebst den festen Einnahmen aus Stiftspfründen auch eine Präsenzentschädigung. Sie residieren vielfach in eigenen Häusern beim Dom- oder Stiftsbezirk. Siehe auch Chorherr, Domherr. | |||||||||||||||||||||||||||||
Kanonissen: | Chorfrauen, auch Kanonissinnen genannt, sind Mitglieder von Damenstiften (Kanonissenstifte) oder leben als Regularkanonissen in Klostergemeinschaften. 1. Die Kanonissen- oder Damenstifte der Neuzeit unterstehen keiner Ordensregel mehr und haben auch keine Residenzpflicht. Nur die Äbtissin und die Inhaberinnen wichtiger Ämter legen ein Gelübde ab. Adelige Herkunft und Beziehungen genügen zur Aufnahme in eines dieser adeligen Damenstifte. Die adeligen Stiftsdamen beziehen ihr Einkommen wie die Chorherren aus Pfründen. Nur wenige dieser Adelsstifte sind in süddeutschen Bistümern der Barockzeit anzutreffen (Buchau, Edelstetten, Lindau, Säckingen, Schänis, St. Stephan in Augsburg). Diese freiadeligen Damenstifte der Barockzeit dienen auch als Versorgungsanstalt weiblicher Mitglieder des ritterschaftlichen Adels. Im Stiftskapitel von Damenstiften sitzt immer auch einen Kanoniker ein. 2. Regularkanonissen oder regulierte Chorfrauen leben nach der Augustinerregel in einer festen Klostergemeinschaft als Orden (Prämonstratenserinnen) oder als Kongregation (Chorfrauen von Notre Dame). |
||||||||||||||||||||||||||||
Kapitel: | Von lat. capitulum (Köpfchen). Die Bedeutung im kirchlichen Bereich: | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Geistliche Körperschaft. Siehe Domkapiteloder Stiftskapitel. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder eines Konvents (Klosterkapitel) oder eines Ordens (Ordenskapitel). | |||||||||||||||||||||||||||||
Kapitular: | Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kaplan: | Hilfspriester ohne Alleinverantwortung für eine Pfarrei. Seine Wohnung ist die Kaplanei. Er wird auch Pfarrvikar, im bayrischen Sprachraum aber als Kooperator bezeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kapuziner: | Bettelorden. Die Ordensgemeinschaft der Kapuziner und Kapuzinerinnen (lat. Ordo Fratrum Minorum Capuccinorum, OFMCap) wird 1525 vom Franziskanerpater Matteo di Bassi (Baschi) in Urbino gegründet. Die Mitglieder verpflichten sich dem ursprünglichen franziskanischen Ideal der Armut. Unter Mithilfe des hl. Karl Borromäus und unterstützt von den katholischen Orten der Eidgenossenschaft entsteht 1581 eine erste Niederlassung nördlich der Alpen. Der im Volk beliebte Orden legt schnell eine grosse Zahl von Klöstern und Hospizen im deutschen Sprachraum an. Seine Bauten sind erste Boten des italienischen Barocks. 1754 werden weltweit 1715 Niederlassungen und 32 800 Ordensangehörige gemeldet. Wegen ihrer Besitzlosigkeit und ihrer Volksverbundenheit trifft sie die Säkularisation weniger hart als andere Orden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Karmeliten: | Ordensgemeinschaft, ursprünglich als Eremiten am Berg Karmel im Heiligen Land lebend. Erstmalige Bestätigung der Ordensregel 1226. 1247 werden die Karmeliten (OCarm) mit einer angepassten neuen Regel in die bestehenden Bettelorden eingegliedert. Damit können sie sich auch in den Städten ausbreiten. Die ersten Niederlassungen im deutschen Raum sind Köln (1256) und Würzburg (1260). Im 18. Jahrhundert zählt man in den drei Provinzen des Alten Reichs (Oberdeutsch-Polnische-, Sächsische- und Niederdeutsche Provinz) 38 Niederlassungen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Unbeschuhte Karmeliten: 1580 wird von der Mystikerin Theresia von Avila 1562 das Karmelitinnenkloster San José (Ávila, Kastilien-Léon) mit einer neuen «Regel ohne Milderung» gegründet. 1580 wird diese Regel vorerst für eine eigene Provinz, 1593 als Regel eines eigenen neuen Ordens anerkannt. Diese strengere Observanz nennt sich Unbeschuhte Karmeliten (Ordo Carmelitarum Discalceatorum, OCD). Damit ist eine Frau eigentliche Gründerin eines neuen Männerordens, der sich in Italien und Spanien (und in den Spanischen Niederlanden) rasch ausbreitet. 1613 wird in Köln das erste Kloster im deutschsprachigen Raum errichtet. Speziell von den Habsburger und Wittelsbachern gefördert, folgen im 17. Jahrhundert weitere 15 Gründungen, vor allem in Österreich und Böhmen. Vor den josephinischen Klosteraufhebungen (1783) zählt man im Alten Reich (mit den Spanischen Niederlanden) 26 Niederlassungen. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Karmelitinnen: | Der weibliche Zweig des Ordens der Karmeliten (OCarm) wird erst 1452, mit der Aufnahme einer Beginen-Gemeinschaft in Geldern, als Orden anerkannt. 1492 folgt ein Kloster in Mantua. Im Alten Reich bleibt die Zahl mit zwei Niederlassungen in Geldern und Köln bescheiden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Unbeschuhte Karmelitinnen (Ordo Carmelitarum Discalceatorum, OCD): Die Regel der Teresa de Cepeda y Ahumada 1515–1582, genannt Teresa de Ávila (deutsch: Theresia von Avila) für das Karmelitinnenkloster San José in Ávila wird 1580 anerkannt und führt 1593 zum neuen Orden der unbeschuhten Karmelitinnen. Sie werden deshalb auch Theresianerinnen genannt. Erste Gründungen auf Reichsgebiet folgen in den Spanischen Niederlanden 1607 (Brüssel), im deutschen Sprachraum 1630/37 (Köln). Mitte des 18. Jahrhunderts sind es 16 Niederlassungen. Kein Kloster überlebt die Säkularisationen zwischen 1782 und 1802. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Kartäuser: | Ordensgemeinschaft. Lateinisch: Ordo Cartusiensis (OCart). 1084 von hl. Bruno von Köln in der Grande Chartreuse (lat. cartusia) nördlich von Grenoble gegründet. Die Kartäuser sind Eremiten, die abgeschlossen in Einzelhäusern um ein gemeinsames, von den Laienbrüdern bewohntes Klostergeviert mit Gotteshaus leben. Die Häuser sind mit einem Kreuzgang verbunden, der im Unterschied zum Kreuzgang des zentralen Klostergevierts der «grosse» Kreuzgang genannt wird. Die Gesamtheit des Klosters und der Eremitenklausen wird Kartause genannt. Vorsteher ist der Prior. Der Prior der Grande Chartreuse ist gleichzeitig Generalminister der in Provinzen gegliederten Kartausen. Am Vorabend der Reformation bestehen in Europa 195 Kartausen in 18 Provinzen. Im Gebiet des heutigen Deutschlands und der Schweiz sind es im 17. und 18. Jahrhundert noch 19 Kartausen. Sie fallen alle der Säkularisation zum Opfer, nur in die Kartause Valsainte (Provinz Chartreuse) können 1861 wieder Kartäusermönche einziehen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kasel: | Liturgisches Obergewand, skapulierähnlich, aber breiter und kürzer, in den liturgischen Farben und meist mit Brokat oder Seide geschmückt. Die Kasel wird vom Priester bei der Messe getragen. Nur bei Weihen und anderen feierlichen Vorrichtungen wird anstelle der Kasel das Pluviale benutzt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kellerer: | Der Cellerar (lat. cellerarius, Kellermeister; abgeleitet von cella, cellarium, Raum, im Sinne von Vorratskammer) ist in nach der Benediktsregel lebenden Klostergemeinschaften der Verwalter des materiellen Klosterguts, also der wirtschaftliche Leiter eines Klosters. Weitere Bezeichnungen: Grosskeller, Ökonom, Statthalter, Prokurator (bei den Kartäusern). | ||||||||||||||||||||||||||||
Kirchenpatron: | 1. Schutzheilige oder Schutzheiliger einer Kirche, auch: Patrozinium. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Das Kirchenpatronat als Herrschaftsrecht. Der Patronatsinhaber wird auch Kirchherr genannt. Er verfügt in der Feudalzeit auch über den Kirchensatz. | |||||||||||||||||||||||||||||
Kirchensatz: | Der Kirchensatz ist mit dem feudalen Eigenkirchen- oder Patronatsrecht (Kirchenpatronat) verbunden und räumt dem Besitzer das Recht auf die direkten Einnahmen (Pfründe) aus dem Besitz und Mitsprache bei der Besetzung der Pfarrstelle ein. Die Rechte sind mit der Unterhaltspflicht und mit der Besoldung des Geistlichen verbunden. Siehe auch Inkorporation. Mit den säkularen Neuordnungen Anfang des 19. Jahrhunderts gehen die Rechte und Pflichten an die Gemeinde und den Staat über. | ||||||||||||||||||||||||||||
Klausur: | Lateinisch: Clausura (Verschluss). Der den Besuchern in der Regel verschlossene Teil eines Klosters. Zur Klausur gehört meist der Ost- und Südflügel mit den Zellen des Dormitoriums, dem Refektorium und dem Kapitelsaal. Die Klausur wird nach dem Konzil von Trient (1545–1565) in Frauenkonventen derart streng durchgesetzt, dass sie einer Einschliessung gleichkommt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Koadjutor: | Beistand oder Vertreter eines Würdeträgers der Reichskirche (vor allem des Fürstbischofs), der zugleich das Nachfolgerecht hat. Er wird durch das wahlberechtigte Gremium mit der Mehrheit der Stimmen gewählt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kolleg: | siehe Jeuitenkolleg. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kollegiat: | Als Kollegiat gilt die Gemeinschaft von Mitgliedern eines Kollegiums. Besteht es aus Kanonikern eines kirchlichen Stifts, wird es als Kollegiatsstift bezeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Koinobiten: | Siehe auch Cönobiten. Bezeichnung für die gemeinschaftlich in Klöstern lebenden Mönche, als Unterscheidung zu den Eremiten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kommende: | 1. Lateinisch commendare (anvertrauen). Eine geistliche Herrschaft, meist eine Abtei, wird einem Kommendatar-Abt als Pfründe zur lebenslangen Nutzung übergeben. Der Pfründeinhaber bezieht nur die Einkünfte. Während der Barockzeit ist diese Usanz nur noch in lateinischen Ländern möglich, wo die Landesherren das Besatzungsrecht haben. So vergibt Louis XIII die Abteien von Cîteaux, Saint-Benoît-de-Fleury, Saint-Etienne de Caen und weitere an Kardinal Richelieu. Sein Nachfolger unter Louis XIV, Kardinal Mazarin, ist ebenfalls Kommendatar-Abt mehrerer wichtigen Abteien, darunter Cluny, Saint-Denis und weiteren 19 Abteien.[1] Dieses schamlose Pfründewesen des 17. und 18. Jahrhunderts erklärt auch den gleichzeitigen Niedergang der Klosterkultur in den lateinischen Ländern. | ||||||||||||||||||||||||||||
[1] 1661 bezieht Mazarin aus 21 Abteien ein Einkommen als Kommendatar-Abt von 572 000 Livres oder 190 000 Gulden, was (2011) ungefähr 40 Millionen Euro bedeuten würden. |
|||||||||||||||||||||||||||||
2. Niederlassungen der geistlichen Ritterorden. Auch Komturei genannt. Ihr Verwalter ist der Komtur. Mehrere Kommenden bilden eine Ballei. Siehe auch Deutscher Orden, Johanniterorden. | |||||||||||||||||||||||||||||
Kongregation: | Lateinisch: Grex (Herde, Schar) und congregari (sich vereinigen). Die religiösen Kongregationen entstehen vor allem im 19. Jahrhundert inflationär. Die Barockzeit kennt Kongregationen unter verschiedenen Aspekten. | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Die Kongregation als praxisorientierter Zusammenschluss mehrerer Abteien gleicher Observanz und gleicher Region zur Durchsetzung von Reformen und zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedern. Der Vorsitz wird dem Abt eines der Mitgliederklöster übertragen. In absolutistisch geführten Staaten (Kurbayern, Österreich) sind sie nur als innerstaatliche, kontrollierte Organisationen geduldet. Siehe auch Benediktinerkongregation, Zisterzienserkongregation. Eine Sonderstellung nehmen Augustiner-Chorherrenkongregationen ein, die eher einer Observanz nahekommen. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Die nachreformatorischen religiösen Gemeinschaften mit einfachem Gelübde, die sich der Krankenpflege oder der Erziehung widmen. Sie unterstehen meist keiner der alten Ordensregeln und kennen keine Klausur. Deshalb dürfen die zwar ordensähnlichen Kongregationen wie die Englischen Fräulein nicht zu den barocken Orden gezählt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Religiöse Frauen- und Männervereinigungen von Personen im Laienstand, welche sich Ordensregeln verbunden fühlen. Die «Marianische Kongregation» wird 1563 durch die Jesuiten gegründet. Ihre Mitglieder treffen sich in den barocken Kongregationssälen. | |||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Kardinalskongregation der römischen Kurie. | |||||||||||||||||||||||||||||
Konvent: | 1. Versammlung aller Mitglieder einer Gemeinschaft. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Gesamtbegriff für die Mitglieder eines Klosters der alten Orden (mit Klausur). Siehe auch Kapitel. Zu einem Männerkonvent zählen: Vorsteher (Abt, Propst oder Prior), die Patres und die Fratres. Zu einem Frauenkonvent zählen: Vorsteherin (Äbtissin, Priorin) und die Schwestern Der Begriff kann auch auf die vom Konvent bewohnten Gebäude angewendet werden. Beispiel: Konventflügel. | |||||||||||||||||||||||||||||
Konventuale: | Das einzelne Konventmitglied. | ||||||||||||||||||||||||||||
Konverse: | Bezeichnung für einen Laienbruder des Zisterzienserordens. Die strenge mittelalterliche Abgrenzung von den Priestermönchen mit eigenen Konversentrakten und abgesondertem Kirchenchor ist in der Barockzeit nicht mehr üblich. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kukulle: | Von lateinisch «cucullus» (Kapuze, Hülle), woher auch das Wort «Gugel» für die mittelalterliche kommune Schulterkapuze stammt. Die Kukulle ist das klassische Oberkleid der monastischen Orden. Es wird während der Profess vom Abt überreicht. Die Kukulle hat sehr weite Ärmel und eine weite Kapuze. Sie ist knöchellang und wird zum Chorgebet und zu Versammlungen der Gemeinschaft übergeworfen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kurfürst: | Das Kurfürstenkollegium wählt den Kaiser. Von 1623 bis 1777 sind es neun Kurfürsten. Geistliche Fürsten sind die drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier. Weltliche Fürsten sind der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein (bis 1777), der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg, seit dem 17. Jahrhundert zusätzlich der Herzog von Bayern (1623) und der Herzog von Braunschweig-Lüneburg (1692). 1685 bis 1777 ist der Sitz des Pfalzgrafen von den katholischen Herzögen von Pfalz-Neuburg besetzt. Während dieser Zeit weist das Kurfürstenkollegium mit sechs katholischen Kurfürsten (Mainz, Köln, Trier, Pfalz, Böhmen, Bayern) und drei protestantischen Kurfürsten (Sachsen, Brandenburg, Braunschweig-Lüneburg) ein grosses katholisches Übergewicht aus. Das Kollegium wird nach der Säkularisation 1803 neu mit konfessioneller Parität zusammengestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Kustos: | Der Kustos ist Kapitular oder Konventmitglied. Er ist für die Gottesdienste und die Pflege des Kirchengebäudes zuständig. | ||||||||||||||||||||||||||||
Mitra: | Die Mitra ist eine Kopfbedeckung von Päpsten, Bischöfen und der infulierten Äbte. Sie wird bei Pontifikalmessen getragen und gehört deshalb zu den Pontifikalien. Ihre Form entsteht aus zwei umgekehrten, nach oben spitz zulaufenden Stoffschilden. Nach hinten hängen zwei Bänder («vittae» oder «infulae») bis auf die Schultern herab. Diese beiden Bänder stehen symbolisch für das Alte und das Neue Testament. | ||||||||||||||||||||||||||||
Mozetta: | Die Mozetta ist ein bis zum Ellbogen reichender Schulterkragen, der vorne zugeknöpft ist. Als Teil der Ordenskleidung von Prälaten hat sie auch eine Kapuze. Die Mozetta ist in der Barockzeit höheren Geistlichen vorbehalten. Sie ist, ohne Kapuze, auch liturgisches Kleidungsstück und wird dann über Albe und Rochett getragen. Siehe auch Almutia. | ||||||||||||||||||||||||||||
Notre-Dame (Chorfrauen): |
Die Congrégation de Nôtre Dame ist eine 1597 in Lothringen gegründete Kongregation mit der Augustiner-Regel, die sich als Schulorden der weiblichen Erziehung annimmt. Sie wird 1628 als Kongregation (nicht als Orden) anerkannt. Die Chorfrauen von Notre-Dame werden wegen ihrer Herkunft auch als Welschnonnen bezeichnet. Das erste Haus im deutschen Sprachbereich wird 1652 in Münster eröffnet. Die Kongregation eröffnet schon 1658 in Montreal ein Haus. Die Chorfrauen von Notre Dame werden häufig mit den Englischen Fräulein verwechselt, haben aber mit ihnen, wie auch mit den Ursulinen, nur die Schulbildung der weiblichen Jugend gemeinsam. | ||||||||||||||||||||||||||||
Novize, Noviziat: | Novize oder Novizin, lateinisch novicius (Neuling), wird eine neu in das Noviziat einer Klostergemeinschaft aufgenommene Person genannt. Das Noviziat ist in den meisten Orden das Vorbereitungs- und Prüfungsjahr vor der Ablegung der Gelübde. Das Noviziat der Jesuiten dauert zwei Jahre. In der Oberdeutschen Provinz ist das Noviziat 1578–1773 ausschliesslich in Landsberg. Siehe auch Profess. |
||||||||||||||||||||||||||||
Observanz: | Lat.: Observare (einhalten, darauf sehen, befolgen). Bei den Orden ist die Observanz eine neue Definition der Ordensregeln, meist in eine strengere Richtung. Die neue Observanz wird in Statuten festgehalten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Offizial: | Der Offizial ist Vorsteher des Offizialates, eines Sitzes der geistlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs. Appellationsinstanzen sind bis 1802 die jeweiligen Metropolitangerichte der Erzbistümer Mainz, Besançon und Salzburg. Eine Sonderstellung nimmt die Fürstabtei St. Gallen ein, die bis 1803 ein vom Bistum Konstanz unabhängiges Offizialat führt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Orden: | 1. Orden als Auszeichnung einer Person, diese meist durch eine weltliche Ordensstiftung. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Orden als religiöse Gemeinschaft mit Ordensregel, deren Mitglieder ein Gelübde ablegen. | |||||||||||||||||||||||||||||
2.1 Die alten monastischen Orden mit der Regel des hl. Benedikt oder der Regel des hl. Augustinus. Ihre Niederlassungen, immer mit Klausur, entstehen durch Stiftungen. Die alten Orden dürfen ihren Besitz vermehren und ihn nutzniessen. Die wichtigsten Orden im 17. und 18. Jahrhundert sind: | |||||||||||||||||||||||||||||
• Benediktiner und Benediktinerinnen (OSB). Gründungskonvent und Regel 529. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Zisterzienser und Zisterzienserinnen (OCist). Gründungskonvent 1098. Regel 1119. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Kartäuser (OCart). Gründungskonvent 1084. Regel 1133. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Augustiner-Chorherren (CanA). Erste Konvente um 1000. Übernahme der Augustinusregel bis 1150. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Prämonstratenser und Prämonstratenserinnen (OPraem). Gründungskonvent 1120, mit Augustinusregel. | |||||||||||||||||||||||||||||
2.2 Die hochmittelalterlichen monastischen Orden mit ewigem Gelübde, die als sogenannte Bettelorden in den Städten ihre Niederlassungen haben. Ihre Angehörigen sind nicht mehr an die «stabilitas loci» gebunden, sie treten nicht in ein Kloster, sondern in den Orden ein. Grundherrschaft zur Versorgung ist nur für die Frauenklöster mit strenger Klausur erlaubt. Die wichtigsten dieser Orden mit Beiträgen zur barocken Kultur sind: | |||||||||||||||||||||||||||||
• Franziskaner und Franziskanerinnen (OFM). Gründungskonvent 1206. Regel des hl. Franziskus 1223. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Klarissinnen (OSC). Gründungskonvent und Regel 1215. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Dominikaner(Predigerorden OP) und Dominikanerinnen. Gründungskonvent 1215 mit Augustinusregel. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Karmeliten (OCarm) und Karmelitinnen. Erste Regel schon 1226, nach Ordensanfängen in den Kreuzzügen. Neue Regel nach Eingliederung in die Bettelorden 1247. Trennung im 16. Jahrhundert. Der alte Orden wird als Beschuht (OCarm), der Neue als Unbeschuht bezeichnet (OCD). Siehe Unbeschuhte Karmeliten und Unbeschuhte Karmelitinnen. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Augustiner-Eremiten und Eremitinnen (OESA). Gründung 1256 mit Augustinusregel. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Kapuziner (OFMCap). Gründung 1525. Regel des hl. Franziskus. | |||||||||||||||||||||||||||||
2.3 Regularkleriker-Orden. Die barocke Kultur der katholischen Länder ist ohne den Beitrag dieser Orden nicht denkbar. Die wichtigsten zwei Orden sind: | |||||||||||||||||||||||||||||
• Jesuiten (SJ). Gründung 1534. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Theatiner (CRth). Gründung 1524. | |||||||||||||||||||||||||||||
3. Geistliche Ritterorden. | |||||||||||||||||||||||||||||
In der Barockzeit existieren nach der Reformation im Heiligen Römischen Reich nur noch zwei Ritterorden: der Johanniter- oder Malteserorden, sowie der Deutsche Orden. | |||||||||||||||||||||||||||||
4. Weltliche Ordensverbindungen. Unzählige weltliche Orden werden vor allem im 18. Jahrhundert gegründet. Wo sie nicht Orden der Aufklärung wie die der Freimaurer oder der Rosenkreuzer sind, schaffen die Fürsten selbst neue Orden, wie als Beispiel den St.-Hubertus-Jagdorden, welchen Herzog Eberhard Ludwig 1702 stiftet. Diese Ordensverbindungen sind für die barocke Kultur unbedeutend. |
|||||||||||||||||||||||||||||
5. Religiöse Kongregationen. Obwohl keine geistlichen Orden, werden sie meist mit diesen zusammen aufgeführt. Vor allem weibliche Kongregationen entstehen schon im 18. Jahrhundert. Sie widmen sich hauptsächlich der auswärtigen Krankenpflege und der Jugenderziehung, was ihnen durch in den alten Frauenorden nicht erlaubt wäre. Ihre Gründungen erfolgen zusätzlich zu den wenigen bestehenden neueren Frauenorden mit ähnlichen Zielen (Ursulinen, Englische Fräulein). Mit der katholischen Restauration nach der Säkularisation vermehren sie sich derart, dass heute über 300 Frauenkongregationen aufgelistet werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Ordenskleid: | Bei Männerorden auch als Ordens- oder Mönchshabit bezeichnet. Habit ist meist auch die Bezeichnung für die Tunika. Diese bildet das gemeinsame Untergewand aller Mönche, nur in der Färbung variierend. Die Tunika wird durch einen Gürtel, dem Zingulum, gehalten. In den Obergewändern unterscheiden sich die Orden. Die Beschreibung erfolgt hier nur für die wichtigsten Männerorden der Barockzeit. Das Ordenskleid der Frauenorden folgt im Wesentlichen denjenigen der Männerorden. | ||||||||||||||||||||||||||||
• Benediktiner tragen als Oberbekleidung Skapulier und Kukulle, Tunika und Oberbekleidung sind Schwarz. Patres und Fratres sind gleichgekleidet. Das Ordenskleid der Benediktiner hat sich bis heute unverändert erhalten. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Zisterzienser unterscheiden sich von den Benediktinern nur durch die leinenfarbene (weisse) Tunika. Die Konversen oder Brüder tragen einen einfachen dunklen Habit ohne Skapulier. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Kartäuser tragen über der Tunika und Zingulum ein breites Skapulier mit Laschen und mit angenähter spitzen Kapuze. Wie Benediktiner und Zisterzienser benutzen sie für Versammlungen die Kukulle. Alle Kleidungsstücke der Kartäuser sind leinenweiss. Ausserhalb trägt der Prior und Prokurator über dem Habit einen schwarzen Mantel. Die Laienbrüder tragen ein kürzeres Skapulier. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Prämonstratenser tragen über der Tunika ein Skapulier, ein breites Zingulum und die Almutia oder Mozetta (Schultermantel), alles in Weiss. Äbte tragen eine Hermelinmozetta. Die Mozetta wird auch von den Vorstehern der anderen Orden getragen, immer in den Farben des Skapuliers. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Regulierte Augustiner-Chorherren tragen je nach ihren Kongregationszugehörigkeit unterschiedliche Ordenskleidung. Sie sind ein Orden der modischen Individualisten. Die Kongregationskleidung umfasst zudem noch Winter- und Sommer- sowie Ausgeh-Garderobe. Die Deckengemälde und die Porträts der Barockzeit zeigen aber doch einige Gemeinsamkeiten. So tragen die Chorherren über dem Unterkleid meist ein Rochett und darüber das Schultermäntelchen (Almutia oder Mozetta). Das Rochett bleibt immer weiss, das Schultermäntelchen und das Unterkleid können schwarz, rot oder weiss sein. Gemeinsames Merkmal ist auch die Cappa, ein Mantelumhang in der Form eines Pluviale. Die Cappa ist immer Schwarz. 1753 wird eine Beschreibung der Ordenskleidungen von Regulierten Chorherren des Paters Hyppolite Hélyot ins Deutsche übersetzt. Schon dort vermerkt er, dass einige deutsche Klöster anstelle des Rochetts nur noch eine schmale weisse Binde über einem schwarzen, talarähnlichen Oberkleid tragen und auf die Almutia verzichten. Diese neue Mode ist heute in der 1907 gegründeten Österreichischen Augustiner-Chorherren-Kongregation wieder gebräuchlich. Auf barocken Gemälden ist sie nicht festzustellen. Die Chorherren in allen zeitgenössischen Darstellungen tragen den weissen Chorrock oder das Rochett. In Saint-Maurice, dem ältesten noch bestehenden Kloster, ist die Farbe von Unterkleid und Almutia rot. Weiss ist sie in den bayrischen Stiften der lateranischen Kongregation. Eine schwarze Almutia oder Mozetta tragen die Chorherren der Windesheimer und Marbacher Kongregation. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Augustiner-Eremiten tragen einen schwarzen Habit, ein Zingulum aus Leder und einen schwarzen Schulterkragen (Almutia) mit Kapuze. Wie Schwan in seiner Ordensbeschreibung (Mannheim 1791) schreibt, gilt dieses Ordenskleid nur für den Ausgang. Im Hause trügen die Augustiner weiss. Bekanntester Träger dieses Ordenshabits ist Martin Luther als Mönch in Erfurt. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Franziskaner tragen wie die Augustiner-Eremiten den Habit mit Schulterkragen und Kapuze, nur ist dieses Ordenskleid im 18. Jahrhundert nicht schwarz, sondern naturbraun bis aschgrau. Noch im 16. Jahrhundert beschreibt man sie grau bekleidet, barfüssig und mit einer Tonsur versehen. Der Unterschied liegt später nur noch beim Zingulum. Der Franziskaner gürtet sich mit einem weissen Strick, der vorne in einem längeren Ende nach unten fällt, welches drei Knoten aufweist. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Kapuziner unterscheiden sich von den Franziskanern durch einen gröberen Habit, der nun klar dunkelbraun ist. Die spitze Kapuze ist ohne Mantelkragen am Habit befestigt, der nun Kutte genannt wird. Der Kapuziner trägt keine Schuhe, sondern Sandalen. Und der Bart wird jetzt Pflicht. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Karmeliten tragen einen braunen Habit mit Skapulier und Kapuze. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Jesuiten und Theatiner tragen kein Ordenskleid, sondern die Soutane der Weltgeistlichen. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Die Mitglieder der geistlichen Ritterorden tragen nach der Reformation ihren Rock und Ordensmantel nur noch an rituellen Anlässen. Sie lassen sich auch nicht im Ordensmantel porträtieren, der allerhöchstens als freies Dekorationselement eingefügt wird. Das einzige Zeichen ist ein Ordenskreuz als Halsumhang. Ihnen ist die Ritterrüstung wichtiger als das Ordenskleid. Dasjenige der Malteser wäre schwarz mit weissem Johanniterkreuz (dieses nach 1522 achtspitzig), dasjenige des Deutschen Ordens wäre weiss mit schwarzem Kreuz. | |||||||||||||||||||||||||||||
Ordensregel: | Schriftlich gefasste Lebensordnung einer monastischen Gemeinschaft, auf die sich ihre Mitglieder verpflichten. Sie stammt meist vom Ordensstifter. Spätere Ergänzungen werden als Consuetudines (Gewohnheitsrecht) bezeichnet und können für eine neue und strengere Ordensrichtung massgebend sein, dann auch als neue Observanz bezeichnet. Ordensähnliche Kongregationen können eine bestehende Ordensregel übernehmen, ohne damit dem Orden anzugehören. | ||||||||||||||||||||||||||||
Das abendländische Mönchtum kennt während seiner Ausbreitung im fränkischen Reich die Regeln des hl. Caesarius von Arles, des hl. Columban von Luxeuil und des hl. Benedikt von Nursia. Obwohl vor allem die Columbans-Regel weitverbreitet ist, wird 819 die Benediktus-Regel für alle Klöster verbindlich. Die Kleriker der Dom- und Reichsstifte sowie die Damenstifte leben gleichzeitig nach den Regeln der Vita Communis des Chrodegang von Metz, welche auf den Regeln des hl. Augustinus beruhen. Die Augustinusregel wird 1056 für die Stiftskanoniker als verbindlich erklärt. Damit sind seit dem frühen 11. Jahrhundert die Regeln des Augustinus und des Benediktus für die meisten monastischen Gemeinschaften verbindlich. Nur noch zwei jüngere Ordensregeln müssen ergänzend erwähnt werden, nämlich diejenigen des hl. Franziskus von Assisi und des hl. Ignatius von Loyola. Nachfolgend sollen die vier Regeln kurz vorgestellt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Die Regel des hl. Augustinus von Hippo (354–430). Sie ist Regel der regulierten Chorherren und der Damenstifte. Im 13. Jahrhundert übernehmen die Augustiner-Eremiten und die Dominikaner die Augustinusregel. Die Anzahl der Orden mit der Augustinusregel vergrössert sich nach der Reformation nochmals. 1623 werden 43 Orden und 28 Kongregationen mit der Augustinusregel gezählt. Die Regel verlangt im Gegensatz zur Benediktusregel keine «stabilitas loci», keine Klausur und auch kein Gelübde. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Die Regel des hl. Benedikts von Nursia (480–547). Sie ist die eigentliche Mönchsregel. Sie regelt den Tagesablauf, die Pflichten und Befugnisse des Abtes und der Konventualen. Die Reformen von Cluny, Gorze und Hirsau ergänzen die Regel und führen erstmals auch Bauvorschriften ein. Der 1098 gegründete Zisterzienserorden nimmt ebenfalls die Benediktusregel als Grundlage und ergänzt sie mit weitreichenden, detaillierten Vorschriften auch über die Lage und den Bau des Klosters. Auch weitere Orden wie die Trappisten und Kartäuser gründen auf der Benediktusregel. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Erst die Regel des hl. Franziskus von Assisi (1181–1226) mit der Berufung auf die evangelische Armut bedeutet einen vollständigen und radikalen Bruch mit allen vorangehenden Regelwerken. Allerdings wird die strenge Armutsvorschrift schon 1247 spitzfindig umgangen, indem die Nutzniessung von geschenktem Eigentum jetzt erlaubt wird. Auf die Franziskusregel berufen sich weitere Orden wie die Kapuziner und unzählige Kongregationen. | |||||||||||||||||||||||||||||
• Die Ordensregel der Gesellschaft Jesu oder der Jesuiten, 1540 durch Ignatius von Loyola (1491–1556) geschaffen, kann nicht mehr mit den monastischen Regeln der vorreformatorischen Orden verglichen werden. Geprägt von einer neuzeitlichen Welt, ist die Regel auf Missions- und Schultätigkeit ausgelegt, ohne alle klösterlichen Züge und vertrauend auf die individuellen Fähigkeiten des einzelnen Mitgliedes. Die Regel hat Einfluss auf viele nachfolgende Missions- und Schulorden. | |||||||||||||||||||||||||||||
Pater: | Bezeichnung für Ordensleute mit Priesterweihe. | ||||||||||||||||||||||||||||
Paternität: | Vaterschaft. Im zisterziensischen Filiatursystem ist es vorerst die Bezeichnung der Abstammung, bei Frauenkonventen auch die Abhängigkeit vom Vaterabt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Patrozinium: | Die Schutzherrschaft eines Heiligen (des Patrons) über das sakrale Bauwerk, auch als Weihe des Altars an einen Heiligen. Das Patrozinium bleibt in der Regel auch bei grossen Veränderungen baulicher oder kultureller Art bestehen, kann aber auch mit weiteren Heiligen vermehrt werden. Erst im 19. Jahrhundert werden, vor allem nach der Säkularisation, alte Patrozinien willkürlich geändert. Das Wort Patrozinium steht auch für das Hochfest der Kirchweihe. |
||||||||||||||||||||||||||||
Pfaffengass: | Heute nicht mehr bekannte Bezeichnung der Rheinlandschaft wegen seiner Bistümer. So nennt man das Bistum Chur das Oberste, Basel das Lustigste, Strassburg das Edelste, Speyer das Andächtigste, Worms das Ärmste, Mainz das Würdigste, Trier das Älteste und Köln das Reichste. (Lexikon Johann Ferdinand Roth, Nürnberg 1788). | ||||||||||||||||||||||||||||
Pektorale: | Brustkreuz von Abt und Bischof. | ||||||||||||||||||||||||||||
Pfründe: | Die Pfründe, von lat. praebenda (Unterhalt) abgeleitet, auch Präbende genannt, ist eine Aufteilung des Pfrundvermögens einer Stiftung zu Gunsten der direkten Besoldung von Domherren und Chorherren auf Lebenszeit. | ||||||||||||||||||||||||||||
Pileolus: | Rundes Scheitelkäppchen der Prälaten, wird als Teil der Pontifikalien unter der Mitra getragen, kann aber auch ausserhalb getragen werden. Der Abt trägt es schwarz, der Bischof violett, der Kardinal rot und der Papst weiss. | ||||||||||||||||||||||||||||
Pluviale: | Liturgisches Gewand, von lateinisch «pluvia» (Regen) abgeleitet, auch Cappa, Chor-, Rauch-, Segens- oder Vespermantel genannt. Der halbkreisförmige, ärmellose Mantelumhang wird vorne mit einer Schliesse zusammengehalten und bei feierlichen Gottesdiensten in den jeweiligen liturgischen Farben getragen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Pontifikalien: | 1. Die kirchlichen Würdenträgern mit eigener Jurisdiktion vorbehaltenen Insignien. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Feierliche liturgische Amts- und Weihehandlungen, wie das Pontifikalamt, die Weihen für kirchliche Ämter, die Kirchweihe, die Firmung. Für diese Handlungen trägt der Bischof oder Abt die Insignien. | |||||||||||||||||||||||||||||
3. Bezeichnung für die Insignien. Siehe Insignien. | |||||||||||||||||||||||||||||
Postulation: | Benennung eines Bewerbers für ein hohes Kirchenamt, der auf Grund des Kirchenrechts nicht gewählt werden darf, aber für das Amt bedeutend besser geeignet ist als eine rechtlich wählbare Person. Nicht zu verwechseln mit Postulat, das im heutigen Kirchenrecht die dem Noviziat vorausgehende Probezeit für die Aufnahme in einen Orden bedeutet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Prälat: | Inhaber höherer kurialer Ämter, wie Bischof oder Abt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Prälatur: | Amts- und Wohnsitz des Prälaten, im Klostergeviert fast immer im Westflügel, hier auch als Abtei bezeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Prämonstratenser: | Der Prämonstratenserorden wird 1120 durch Norbert von Xanten in Prémontré bei Laon gegründet. Die lateinische Bezeichnung ist Candidus et Canonicus Ordo Praemonstratensis (OPraem). Der reformierte Chorherren-Orden mit der Regel des hl. Augustinus verbreitet sich vor allem in Frankreich und im Alten Reich schnell. Seine Niederlassungen sind anfänglich Propsteien, dann Abteien, welche zusammengefasst eine Zirkarie bilden. Die Äbte einer Zirkarie wählen aus ihren Reihen den Generalvikar, der sie auch in Prémontré vertritt und die Visitationen vornimmt. Nach der Reformation zählen die deutschen Zirkarien (mit Böhmen und Mähren) nur noch 42 Männerklöster. Viele Abteien in Süddeutschland erleben eine barocke Blütezeit, welche sich auch in grosszügigen Neubauten manifestiert. Die Zirkarie Schwaben zählt sechs Reichsabteien. In den anderen Zirkarien Süddeutschlands (Bayern, Wadgassen) verwehren die machthabenden Fürsten den Abteien die Reichsunmittelbarkeit. Nur drei österreichische Abteien (Geras, Schlägl und Wilten) und vier böhmische Abteien überleben die Säkularisation, von den böhmischen Abteien existiert aber nur die Abtei Strahov in Prag auch nach der kommunistischen Machtübernahme. Im 20. Jahrhundert werden die heute bayrischen Abteien Roggenburg, Speinshardt und Windberg wieder neu von Prämonstratensern besiedelt. Die Gebietsveränderungen nach der Säkularisation 1803 und die Neueinteilung der Zirkarien im 19. Jahrhundert sind für teilweise widersprüchliche Informationen selbst in Ordenspublikationen verantwortlich. | ||||||||||||||||||||||||||||
Präses: | Lateinisch (Praeses, Mehrzahl Praesides). Bezeichnung für den leitenden Vorsteher einer kirchlichen oder weltlichen Institution (Kongregation, Schule, Kollegium, Organisation). Ursprünglich ist Praeses der Titel des Provinzstatthalters im Römischen Reich. | ||||||||||||||||||||||||||||
Predigerorden: | Siehe Dominikaner. | ||||||||||||||||||||||||||||
Prior: | 1. In Abteien ist der Prior der Erste nach dem Abt und sein Stellvertreter. Er wird vom Abt gewählt. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. In anderen Klöstern oder Prioraten ist er Klostervorsteher. | |||||||||||||||||||||||||||||
Priorat: | 1. Kleinere Klostergemeinschaft als Tochterkloster einer Abtei, der ein Prior vorsteht. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Der Gebäudeteil des Klosters, in dem sich die Räume des Priors befinden. | |||||||||||||||||||||||||||||
Priorin: | 1. Vorsteherin eines Benediktinerinnenpriorats. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Vorsteherin eines selbstständigen Klosters der Dominikanerinnen und Franziskanerinnen. | |||||||||||||||||||||||||||||
Profess: | Die Profess ist das öffentliche Versprechen oder das Gelübde eines Novizen, dauerhaft in einer Ordensgemeinschaft zu leben und sich den Ordensregeln zu unterziehen. Die Benediktusregel verlangt zudem die «stabilitas loci», was die Bindung an das jeweilige Kloster bedeutet. In den alten Orden wird mit der Profess zudem ein anderer Vorname angenommen. In diesen Orden erfolgt die Profess am Ende des einjährigen Noviziats. Die Jesuiten kennen vier Klassen von Professen, immer erst nach den höheren Studien und Weihen. Die jungen Jesuiten (mit Ausnahme der Laienbrüder) werden nach dem Ende des zweijährigen Noviziats bis zu ihren letzten Gelübden als Scholastiker bezeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Propst: | 1. Vorsteher einer Propstei der regulierten Chorherren. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Vorsteher eines Kollegiat- oder Domstifts. | |||||||||||||||||||||||||||||
Propstei: | 1. Ordensgemeinschaft, meist der regulierten Augustiner, der ein Propst vorsteht. Beispiel: Augustiner-Reichspropstei Wettenhausen. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Mittelalterliche Bezeichnung für die Stiftung eines Priorats, welche sich trotz der wechselnden Bedeutung hält. Beispiel: Propstei Wislikofen der Abtei St. Blasien. | |||||||||||||||||||||||||||||
Protestantisch: | Gesamtbegriff für die Konfessionen, welche sich während der Reformation in Abgrenzung zur römisch-katholischen Kirche bilden. Zu ihnen zählen auch die anglikanische Kirche sowie die schon während der Reformation entstandenen evangelischen Freikirchen. Für die Protestanten der lutherischen und reformierten Kirchen ist heute der Begriff «Evangelisch» (als Abgrenzung zu den Evangelikalen) üblich. | ||||||||||||||||||||||||||||
Provinzial: | Vorsteher einer Ordensprovinz der Bettelorden und der Regularkleriker. Er wird auf drei oder vier Jahre gewählt und ist dem Generaloberen zu Rechenschaft verpflichtet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reformiert: | 1. Evangelisch-reformiert ist die Bezeichnung der zwinglianischen und calvinistischen Kirchen. Sie werden im deutschen Sprachgebrauch zu den Protestanten gezählt. | ||||||||||||||||||||||||||||
2. Reformiert wird allgemein für die Erneuerung oder Reform einer Organisation gebraucht. (Reformierte Benediktiner: Cluniazenser. Reformierte Cluniazenser: Zisterzienser. Reformierte Zisterzienser: Trappisten). | |||||||||||||||||||||||||||||
Reichsabtei: | Reichsunmittelbare Abtei, welche nur dem Kaiser unterstellt ist und die auch die Blutgerichtsbarkeit besitzt. Sie ist im Reichstag vertreten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reichsdeputation: | Ausschuss des Reichstags zur Erledigung ordentlicher und ausserordentlicher Geschäfte. Die folgenreichste ausserordentliche Zusammenkunft 1802 endet 1803 mit dem vom letzten Reichstag verabschiedete Reichsdeputationshauptschluss, welcher die Säkularisation und in der Folge das Ende des Heiligen Römischen Reiches einleitet. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reichshofrat: | Zusammen mit dem Reichskammergericht eines der zwei höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Der Sitz ist am Kaiserhof in Wien. Klagen von oder gegen reichsunmittelbare Städte und Abteien, auch von einzelnen Einwohnergruppen der Reichsstädte, landen beim Reichshofrat. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reichskammergericht: | Zusammen mit dem Reichshofrat eines der zwei höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Der Sitz ist in Wetzlar. Es urteilt auch in Zivilsachen und ist Berufungsinstanz für Urteile von Land- und Stadtgerichten, sofern diese nicht vom Kaiser das Privileg als letzte Appellationsinstanz erhalten haben. Die Prozesse dauern sehr lange und sind kostspielig. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reichskanzler: | Auch Erzkanzler, deshalb heute meist als Reichserzkanzler bezeichnet (der Begriff des Reichskanzlers ist in Deutschland seit 1945 ein Unwort, zudem wird selbst in Lexiken nur auf die Reichskanzler des 19. und 20. Jahrhunderts eingegangen). Tatsächlich ist das Amt des Reichskanzlers im Heiligen Römischen Reich von grosser politischer Bedeutung. Es ist ein sogenanntes Erzamt und wird den geistlichen Kurfürsten von Trier, Köln und Mainz zugestanden. Während Trier für Burgund und Köln für Italien zuständig sind, und damit die dortigen Kanzler im 17. und 18. Jahrhundert keine Funktion mehr haben, ist der Kurfürst von Mainz Reichskanzler für Deutschland. Er ist nach dem Kaiser zweithöchster Würdenträger. Er beruft den Reichstag ein, ist Vorsitzender des Reichstags (seit 1663) und der Reichskanzlei. In Mainz werden auch die Reichskleinodien verwahrt. Der Reichskanzler setzt auch den Reichsvizekanzler ein, der als sein Stellvertreter die Reichshofkanzlei leitet. Diese hat ihren Sitz am jeweiligen Kaiserhof, im 17. und 18. Jahrhundert meist in Wien. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reichskirche: | Der Begriff ist mehrdeutig und auch wieder durch das Dritte Reich belastet. Bezogen auf die Kirche des Heiligen Römischen Reiches sind zu unterscheiden: | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Die mittelalterliche Reichskirche der Ottonen und Salier, mit der Beteiligung der Kirche an der Reichsgewalt, aber der Investitur der Bischöfe und Äbte durch den König. Sie endet mit dem Investiturstreit 1078. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Die Reichskirche nach dem Wormser Konkordat 1122, mit der Trennung der Spiritualien (geistliche Amtsrechte und ihre Ausübung) von den Temporalien (Weltliche Rechte, Herrschaft, Einnahmen). Sie erfährt mit dem Wiener Konkordat 1448 eine Stärkung der hoheitlichen Rechte der Landesfürsten und erreicht unter Maximilian I. (1459–1519) mit dem Wormser Konkordat einen Höhepunkt in der Unabhängigkeit von der römischen Kurie. | |||||||||||||||||||||||||||||
3. Die neuzeitliche Reichskirche nach der Reformation. | |||||||||||||||||||||||||||||
Sie umfasst jetzt nur noch katholische, gefürstete Länder. Nach dem Dreissigjährigen Krieg sind alle Schlüsselpositionen in den Händen des Adels. Nicht nur die geistlichen Fürsten, auch die Prälaten kämpfen angesichts der zunehmenden Übermacht von Österreich und Preussen um die Stärkung der Reichsidee. Sie endet trotzdem 1803 mit der Säkularisation. | |||||||||||||||||||||||||||||
Reichsprälat: | Reichsabt, Reichsäbtissin, Reichspropst oder Fürstbischof, welche auf der geistlichen Bank des Reichstags Einsitz nehmen können. Im 17. und 18. Jahrhundert besteht das Prälatenkollegium aus 26 Mitgliedern. Siehe auch Prälat. | ||||||||||||||||||||||||||||
Reichstag: | Der «Immerwährende Reichstag» ist 1663 bis 1806 die Vertretung der Stände im Heiligen Römischen Reich. Er tagt in Regensburg. Er ist das erste gesamtdeutsche Parlament. Die Zusammensetzung, in Stimmen ausgedrückt, lautet 1792: | ||||||||||||||||||||||||||||
• 8 Stimmen des Kurfürstenkollegiums. | |||||||||||||||||||||||||||||
• 37 Stimmen der geistlichen Bank, davon 2 Curiatstimmen der schwäbischen und rheinischen Reichsprälaten. | |||||||||||||||||||||||||||||
• 63 Stimmen der weltlichen Bank, davon 4 Curiatstimmen der Grafen. | |||||||||||||||||||||||||||||
• 14 Stimmen von Reichsstädten der rheinischen Bank. | |||||||||||||||||||||||||||||
• 37 Stimmen von Reichsstädten der schwäbischen Bank. | |||||||||||||||||||||||||||||
Konfessionell herrscht stimmenmässig ein ungefähres Gleichgewicht. | |||||||||||||||||||||||||||||
Ein weiteres Gleichgewicht ergibt sich daraus, dass das sonst übermächtige Österreich im Kurfürstenkolleg nur indirekt durch den König von Böhmen, und auf der geistlichen Bank nur durch den Herzog von Österreich vertreten ist. Österreich hat also nur zwei Stimmen. Zusätzlich ist der Kaiser in der weltlichen Bank durch den «Prinzipalkommissar», den Fürsten von Thurn und Taxis, vertreten. Allerdings werden die Interessen Österreichs auch durch abhängige deutsche Fürsten vertreten. Auch Brandenburg-Preussen ist auf der weltlichen Bank entsprechend seiner Grösse (nach 1763) untervertreten. Die beiden verfeindeten Grossmächte Österreich und Preussen sind sich deshalb in der Geringschätzung des Reichstags einig. | |||||||||||||||||||||||||||||
Reichsvizekanzler | Der Reichsvizekanzler ist Stellvertreter des Mainzer Reichskanzlers am Kaiserhof. Er vertritt als Diplomat und Vizepräsident des Reichshofrates die Angelegenheiten des Reiches und des Reichshofrates vor dem Kaiser. Die zunehmenden österreichischen Eigeninteressen am Kaiserhof haben nach dem Dreissigjährigen Krieg zu einer Distanz zu den vehement die Reichsinteressen vertretenden Reichskanzlern geführt. Zweimal stammen sie aus der Familie Schönborn. 1705–1731 sind mit dem Reichsvizekanzler Friedrich Carl von Schönborn, dem Neffen des Mainzer Kurfürsten, sogar beide Ämter mit Mitgliedern der Familie besetzt. Siehe dazu auch die Biographien von Lothar Franz und Friedrich Carl von Schönborn in dieser Webseite. | ||||||||||||||||||||||||||||
Rektor: | Von lateinisch rector (Leiter). Bezeichnung für ein kirchliches, akademisches oder schulisches Leistungsamt. Im Jesuitenorden wird der Vorstehende eines Kollegs mit angeschlossenen Schulen Rektor genannt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Ritterorden: | Ihre Gründungen erfolgen während der Kreuzzüge als geistliche karitative Orden aus Mitgliedern des Ritterstandes. Die Orden der Templer und der Lazariter werden schon vor der Reformation aufgehoben. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert bestehen deshalb nur noch zwei Orden: | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Deutscher Orden (OT), mit Sitz des Deutsch- oder Hochmeisters in Mergentheim. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Johanniter- oder Malteserorden, mit Sitz des Grossmeisters in Malta. | |||||||||||||||||||||||||||||
Die einzelne Niederlassung beider Ritterorden nennt sich Komturei oder Kommende. Sie wird von einem Komtur geführt. Die Komtureien sind Teil einer Verwaltungseinheit, die sich Ballei nennt. Beide Ritterorden werden während der Barockzeit zunehmend zur Versorgungsanstalt nachgeborener oder illegitimer Söhne des Adels. 1780 wird für diesen Zweck sogar eine bayrische Zunge des Malteserordens gegründet. 1808–1811 werden die Orden vom Rheinbund und Preussen aufgehoben. Der Deutsche Orden überlebt in Österreich, der Johanniter- oder Malteserorden in Rom. Beide Orden sind heute wieder aktiv, dazu gesellen sich nebst der 1852 neubelebten preussischen Ballei Brandenburg der Johanniter unzählige weitere Ritterorden, die sich alle als Nachfahren alter untergegangener Orden bezeichnen und mit ihren Ritualen und ihrer Adelsversessenheit kaum ernst zu nehmen sind. | |||||||||||||||||||||||||||||
Rochett: | Das Rochett ist ein liturgisches, weisses und spitzenbesetztes Leinengewand in der Art eines Chorhemdes, das als hüftlanges Obergewand nur von höheren Geistlichen getragen werden darf. Meist wird darüber die Mozetta getragen. Äbte aller Orden lassen sich gern mit Rochet und Mozetta porträtieren. | ||||||||||||||||||||||||||||
Säkularisation: | Säkularisation bedeutet die staatliche Einziehung von Kirchengut und die Aufhebung kirchlicher Institutionen. Man unterscheidet in der europäischen Neuzeit Raum zwei wichtige Perioden: | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Die Säkularisationen des 16. Jahrhunderts während der Reformation. | |||||||||||||||||||||||||||||
Diese Säkularisationen bedeuten den Übergang der alten geistlichen Machtverhältnisse zu neuen geistlichen oder landesherrlichen Machtverhältnissen, vielfach in Zustimmung der Betroffenen und nicht immer mit Enteignungen verbunden. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Die Säkularisationen 1770 bis 1870 als Folge der Aufklärung und der Französischen Revolution. Eine 100 Jahre dauernde Publizistik gegen die Klöster setzt jetzt ein. | |||||||||||||||||||||||||||||
1782 bis 1789 folgt die erste gezielte Aufhebung von Klöstern in Österreich und in den süddeutschen Ländern durch Kaiser Joseph II. Ihr fallen vor allem die «nutzlosen» Frauenklöster zum Opfer. | |||||||||||||||||||||||||||||
Mit dem Beginn der Französischen Revolution werden die geistlichen Herrschaften zum selbstverständlichen Teil einer materiellen Manövriermasse. | |||||||||||||||||||||||||||||
Bis 1797 sind in Frankreich alle Klöster aufgehoben und meist auch zerstört. | |||||||||||||||||||||||||||||
1803 folgt das Ende aller geistlichen Herrschaften im heutigen Deutschland. Das Heilige Römische Reich wird aufgelöst. Alle Klöster werden aufgehoben. Den Besitz teilen sich die verantwortlichen Fürsten. Materielle Interessen und Machtansprüche sind Faktoren dieses einmaligen Vorgangs. Hauptprofiteur ist der König von Bayern. Er vergrössert Kurbayern, um das Doppelte auf die Grösse des heutigen Staates. Als Begründung dient die materielle Entschädigung für den Verlust rechtsrheinischer Gebiete. | |||||||||||||||||||||||||||||
In der Schweiz wird gleichzeitig die Fürstabtei St. Gallen säkularisiert. Im Gegensatz zu den deutschen Säkularisationen entsteht aus dem Herrschaftsgebiet der Fürstabtei ein demokratisch verwalteter Kanton, das materielle Eigentum bleibt im Besitz der Kirche. 1841 bis 1869 erfolgen in der Schweiz weitere Klosteraufhebungen. Diese Säkularisationen in den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich sind nun wieder, wie 1802 in Deutschland, reine materielle und zum grossen Teil rücksichtslose Enteignungen. | |||||||||||||||||||||||||||||
Scholastiker: | Bezeichnung der jungen Jesuiten nach dem Noviziat bis zu den letzten Gelübden (Profess). Vor der Priesterweihe sind sie (Scholastiker)-Fratres, nach der Priesterweihe (Scholastiker)-Patres. | ||||||||||||||||||||||||||||
Skapulier: | Schürzenartiger Überwurf über den Habit (Tunika) eines Ordenskleides. Das Skapulier gehört zum Habit aller alten Orden. Es besteht aus zwei bis fast zum Boden reichenden Tüchern auf Rücken und Brust und hat anstelle von Ärmeln mehrere Armschlitze, welche durch die Verknüpfung der Tücher entstehen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Soutane: | Schwarzes Obergewand der Weltgeistlichen. Ordensgeistliche tragen den Habit des Ordens und keine Soutane. | ||||||||||||||||||||||||||||
Stab: | Bischofsstab. Abtsstab. Krümme. Der lange und oben eingekrümmte Hirtenstab ist Zeichen des Amtes. Er wird auch im Wappen geführt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Stabilitas loci: | Lateinisch. Die Gebundenheit oder das Festhalten am Ort (loci von locus, ausgesprochen im Vulgär- und Kirchenlatein als c, im klassischen Latein als k). Die «stabilitas loci» ist Basis des Mönchstums. Sie wird bei den Orden mit der Benediktsregel bei der Profess als lebenslange Bindung an das Kloster verlangt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Statthalter: | 1. Der Statthalter als Stellvertreter eines Fürsten oder eines Kollektivs, der die Führung und Verwaltung eines Landesteils oder einer entlegenen Herrschaft übernimmt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Beispiele: Pontius Pilatus, römischer Statthalter für die Provinzen Judäa und Samaria. Carl von Dalberg in Erfurt, kurmainzischer Statthalter in Erfurt. P. Benno Zimmermann OSB, Statthalter der Abtei Einsiedeln in Ittendorf. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Der Statthalter als Bezeichnung des Grosskellers in süddeutschen und schweizerischen Klöstern. | |||||||||||||||||||||||||||||
Beispiele: P. Trudpert Neugart OSB, Statthalter in St. Blasien. P. Placidus Reimann OSB, Statthalter in Einsiedeln (vor seiner Wahl zum Abt). | |||||||||||||||||||||||||||||
Stift: | Mehrdeutige Bezeichnung. Bei der Herkunft aus Stiftungen, insbesondere einer geistlichen Stiftung von Grund und Vermögen, ist das Wort Stift an ein Gotteshaus mit Kleriker- oder Klostergemeinschaft gebunden. Man unterscheidet: | ||||||||||||||||||||||||||||
1. Stift als Bezeichnung sowohl für ein Kollegium von Weltgeistlichen aller Weihegrade (Kanoniker) bei einer Kirche (Kollegiatskirche), als auch eine Frauenkommunität (Kanonissen), die nicht nach einer Mönchsregel, sondern ohne Gelübde nach eigenen Ordnungen und aus dem Stiftungsvermögen ihrer Kirche lebt. | |||||||||||||||||||||||||||||
2. Stift als Bezeichnung für ein Kloster der alten Orden, welche die Gründung einer Stiftung mit Grundbesitz und entsprechendem Herrschaftsbereich verdanken. In Österreich werden heute alle Abteien als Stift bezeichnet. | |||||||||||||||||||||||||||||
3. Stift als Bezeichnung der gefürsteten Herrschaftsbereiche von Bistümern, welche dann als Hochstift oder Erzstift bezeichnet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||
Stiftsherren, Stiftsdamen: | Stiftsherren, Chorherren und Domherren eines Kollegiats- oder Domstifts werden auch Kanoniker genannt. Stiftsdamen sind Mitglieder eines Damenstifts und können auch als Chorfrauen oder Kanonissinnen bezeichnet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Stiftskapitel: | Siehe auch Kapitel. Das Stiftskapitel ist die Vereinigung der Mitglieder einer Kollegiats- oder Stiftskirche. Chor- und Domherren werden deshalb auch Kapitulare genannt. | ||||||||||||||||||||||||||||
Stiftskirche: | Als Stiftskirche wird das Gotteshaus eines Kollegiatsstifts oder einer Abtei bezeichnet. Die Bezeichnung bleibt auch für protestantische Gotteshäuser erhalten (Stiftskirchen Stuttgart, Gernrode, Quedlinburg). | ||||||||||||||||||||||||||||
Subprior: | Der Subprior unterstützt den Prior in seinen Pflichten und ist sein Stellvertreter. | ||||||||||||||||||||||||||||
Tabernakel: | Der (auch das) Tabernakel ist die Bezeichnung für den Aufbewahrungsort der konsekrierten Hostien im Sakralraum. Er ist in der Barockzeit fest mit dem Hochaltar verbunden und befindet sich mittig über dem Zelebrationsaltar. | ||||||||||||||||||||||||||||
Talar: | Der Talar oder die Talartunika ist das weitärmelige, knöchellange schwarze Obergewand, der evangelischen Geistlichen, der Richter und der Professoren. Meist wird dazu ein Beffchen getragen. Die Geistlichen der katholischen Kirche tragen keinen Talar, sondern eine Soutane. Der Talar ist in der alten Kirche in der Regel weder liturgisches Gewand noch Teil eines Ordenskleides. Siehe auch Soutane, Albe, Tunika. | ||||||||||||||||||||||||||||
Theatiner: | Der Theatinerorden, lateinisch Ordo Clericorum Regularium (CR), wird auch als Kajetanerorden bezeichnet. Gegründet in Rom 1525 im Zuge der katholischen Reform vor und während des Konzils von Trient, erfolgt er schon wenige Wochen darauf die Anerkennung. Gründer sind Cajetan von Thiene (daher Kajetaner) mit Gefährten, darunter Giampietro Carafa, der spätere Papst Paul IV. Der Name Theatiner leitet sich von der antiken Bezeichnung der Stadt Chieti (Theate) ab, die Bischofssitz des Mitgründers Carafa ist. Wie der jüngere Jesuitenorden ist auch der Theatiner- oder Kajetanerorden ein Klerikerorden. Er kann ausserhalb Italiens nur wenige Niederlassungen in wichtigen Hauptstädten (München, Lissabon, Paris, Prag, Salzburg, Wien) errichten und ist seit der Säkularisation im deutschen Sprachgebiet nicht mehr präsent. Trotz ihrer geringen Zahl leisten die Ordensangehörigen einen erheblichen Beitrag zur Barockkultur im Norden der Alpen. Wichtige Impulse für den süddeutschen Spätbarock gehen vom Turiner Theatinerpater Guarino Guarini (1624-1683) aus, der auch in Prag tätig ist. | ||||||||||||||||||||||||||||
Theresianerinnen: | Siehe Unbeschuhte Karmelitinnen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Trappisten: | Zisterziensermönche der strengen Observanz. Lateinisch: Ordo Cisterciensium Reformatorum, Ordenskürzel: OCR. Im 17. Jahrhundert gegründet, bleibt er im deutschen Sprachgebiet bis zum Ende der Barockzeit unbedeutend, und vor allem auf das Kloster La Trappe in der Normandie bezogen. Erst in der katholischen Restauration im 19. Jahrhunderts kann er sich, vor allem in der Neuen Welt, mit vielen Niederlassungen ausdehnen. | ||||||||||||||||||||||||||||
Tunika: | Auch als Mönchshabit bezeichnet. Das alltägliche Leibgewand aller Ordensleute hat sich aus dem Allerweltskleid der Antike entwickelt. Die monastische Tunika ist grundsätzlich köchellang und muss übergeworfen werden. Sie hat meist Ärmel, kann aber auch ärmellos sein. Wird die Tunika als liturgisches Gewand verwendet, nennt man sie Albe. | ||||||||||||||||||||||||||||
Ursulinen: | Auch Ursulinerinnen. Frauengemeinschaft, 1535 von Angela Merici in Brescia als Schulorden für den unentgeltlichen Unterricht von Töchtern gegründet. Die Ordensregel folgt der Augustinusregel und wird 1544 anerkannt. Der hl. Karl Borromäus wird zum Förderer des neuen Ordens. Über den Umweg französischer Kongregationen und einer Niederlassung in Lüttich gelingt 1639 eine Niederlassung in Köln. In Deutschland, Österreich und Böhmen entstehen in der Folge noch im 17. Jahrhundert 16 neue Niederlassungen. In der Schweiz werden zusätzlich zu den älteren Niederlassungen im Süden ab 1619 fünf Niederlassungen gegründet. Sie sind der Ordenskongregation der Ursulinen von Dôle verpflichtet, welche keine Klausur vorschreibt. 1696 wird aus der Schweiz auch ein Ursulinenkonvent in Freiburg im Breisgau gegründet. Die deutschen Klöster fallen der Säkularisation zum Opfer, werden aber dank der unentbehrlichen Lehrtätigkeit der Schwestern teilweise wieder restituiert. | ||||||||||||||||||||||||||||
Votivgabe: | Siehe Ex Voto. | ||||||||||||||||||||||||||||
Wahlkapitulation: | Die Wahlkapitulation (lat. capitulatio caesarea für die Kaiserwahl, juramentum Episcopale für die Bischofswahl) ist ein schriftlicher Vertrag, der vom Wahlgremium ausgefertigt wird und von dem zu wählenden Kandidaten vor der Wahl aufbeschworen werden muss. Sie im Heiligen Römischen Reich für die Wahl des Kaisers noch bis zur Säkularisation üblich. In der Reichskirche werden Wahlkapitulationen für die Besetzung der Bischofssitze 1695 durch den Papst verboten, aber unter anderem Namen und unter Verschwiegenheit der Beteiligten trotzdem weitergeführt. Die Wahlgremien, das Kurfürstenkollegium bei der Kaiserwahl oder das Domkapitel bei der Bischofswahl, versuchen mit den Wahlkapitulationen umfangreiche Vorrechte und finanzielle Vorteile zu sichern. | ||||||||||||||||||||||||||||
Zingulum: | Gürtel als Teil der Ordenskleidung. | ||||||||||||||||||||||||||||
Zirkarie: | Die Zirkarie ist eine Verwaltungseinheit der zentralistischen und hierarchischen Ordensstruktur der Prämonstratenser. Sie richtet sich in ihrer Grösse nach der Erreichbarkeit durch die Visitatoren. Im süddeutsch-österreichischen Gebiet vor der Säkularisation sind dies drei Zirkarien: Schwaben, umfassend die Bistümer Basel, Strassburg, Konstanz, Chur und Augsburg (bis zum Lech). Nach der Reformation zählt sie Zirkarie 16 Klöster, davon sechs Reichsabteien. Bis 1606 zählen auch sechs bayerische Klöster zu Schwaben, dann beginnt eine Periode der Abspaltung, die 1618 formell vollzogen wird. Bayern mit der Ausdehnung vom Lech bis Wien, umfassend die Bistümer Augsburg (östlich des Lechs), Freising, Eichstätt, Regensburg, Salzburg, Brixen und Passau. Die Zirkarie Bayern wird erst 1618 formell gegründet. Sie umfasst sieben Klöster in Bayern, drei Klöster des Bistums Passau in Oberösterreich und ein einziges Kloster im grossen Bistum Salzburg (Griffen in Kärnten). Wadgassen, umfassend die Bistümern Mainz, Trier, Worms, Speyer, Würzburg und Bamberg. Nach der Reformation zählt die Zirkarie noch vier Klöster. In 17 Bistümern und drei Zirkarien sind demnach zur Barockzeit noch 30 Prämonstratenserklöster vorhanden. |
||||||||||||||||||||||||||||
Zisterzienser-Kongregation: | Regionaler Zusammenschluss von Zisterzienserabteien, meist mehrerer Provinzen. Für Süddeutschland und die Schweiz ist es die Oberdeutsche Kongregation. Sie wird 1618 gegründet und umfasst die Zisterzienser- und Zisterzienserinnenabteien der schwäbischen, fränkischen, bayrischen und elsässisch-schweizerischen Provinz. Die Frauenklöster werden durch ihre Vaterklöster vertreten. Präses ist bis 1802 der Abt von Salem. | ||||||||||||||||||||||||||||
Zisterzienser und Zisterzienserinnen: | Ordensgemeinschaft. Der Zisterzienserorden, lateinisch Ordo Cisterciensis (OCist) ist ein benediktinischer Reformorden, benannt nach dem 1098 gegründeten Kloster Cîteaux im Burgund. Prägend für den Orden und auch für seine Bauvorschriften wird der hl. Bernhard, der 1113 in den Orden eintritt. Er gründet 1115 das dritte Tochterkloster in Clairvaux. Mit dem System der Filiationen, das jede Neugründung zur völligen wirtschaftlichen Autonomie verpflichtet, aber der Aufsicht des Mutterklosters unterstellt, verbreitet sich der Orden in Europa schnell. Er ist jetzt bevorzugter Orden des Adels bei Stiftungen. 742 Zisterzienserabteien, auch Zisterzen genannt, werden vor der Reformation gezählt. Dazu kommen 761 Frauenabteien, nachdem schon 1132 eine erste Abtei in Tart bei Cîteaux gegründet wird. Die Reformation bringt grosse Verluste durch Aufhebungen. 1720 umfasst die oberdeutsche Zisterzienserkongregation, welche den gesamten süddeutschen und schweizerischen Bereich abdeckt, noch 22 Männerkonvente und 30 Frauenkonvente. Die Französische Revolution löscht alle in Frankreich gelegenen Klöster aus. Die Säkularisationen von 1802 und 1841–1848 vernichten mit Ausnahme von Stams alle Männerkonvente der Oberdeutschen Kongregation. Nur drei deutsche und sieben schweizerische Frauenklöster überleben. | ||||||||||||||||||||||||||||
Die Zisterzienser- und Zisterzienserinnen-Abteien der Oberdeutschen Provinz haben mit den Neu- und Umbauten ihrer Klöster und Kirchen auch den süddeutschen Barock mitgeprägt. | |||||||||||||||||||||||||||||
Literatur: | |||||||||||||||||||||||||||||
Nur wichtige Zusatzunterlagen zur Hauptliteratur. Online-Artikel werden hier nicht speziell aufgeführt. | |||||||||||||||||||||||||||||
Heyot, P. Hippolyte: Ausführliche Geschichte aller geistlichen und weltlichen Kloster- und Ritterorden. Aus dem Französischen übersetzt. Band II. Leipzig 1753. | |||||||||||||||||||||||||||||
Schwan, Christian Fridrich: Abbildungen der vorzüglichsten Geistlichen-Orden, nebst einer jedem Orden beigefügten historischen Nachricht von dessen Ursprunge, Verfassung und Absicht. Mannheim 1791. | |||||||||||||||||||||||||||||
Hergenröther, Joseph und Kaulen, Franz: Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon. 12 Bände. Freiburg im Breisgau 1882–1903. | |||||||||||||||||||||||||||||
Braun, Joseph S. J.: Die liturgische Gewandung in Occident und Orient. Freiburg im Breisgau 1907. | |||||||||||||||||||||||||||||
Schwaiger, Georg (Hrsg.): Mönchtum, Orden, Klöster; von den Anfängen bis zur Gegenwart; ein Lexikon. München 2003. | |||||||||||||||||||||||||||||
Jürgensmeier, Friedhelm und Schwerdtfeger, Regina Elisabeth (Hrsg): Orden und Klöster im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 1500–1700. Münster 2006. | |||||||||||||||||||||||||||||
(Diverse Autoren): Historisches Lexikon der Schweiz. Digitale Version. Stand 2014. | |||||||||||||||||||||||||||||
(Diverse Autoren): Historisches Lexikon Bayerns. Digitale Ausgabe der Bayrischen Staatsbibliothek. Stand 2014. | |||||||||||||||||||||||||||||
Süddeutscher Barock • Home • Feedback
Die vorliegende Seite ist unter dem Label {{CC-nc-by}} für nichtkommerzielle Zwecke und unter der Nennung des Autors frei verwendbar.